Vier Tage dauerten die Verhandlungen per Videokonferenz zum UVP-Verfahren des S10-Abschnitts Freistadt Nord / Umfahrung Rainbach: Nun wird der Baubescheid für die Mühlviertler Schnellstraße im Frühling erwartet. Allerdings wurde bereits ein Einspruch gegen diesen Bescheid angekündigt, der eine Verzögerung des Baubeginns nach sich ziehen würde.
Alles hängt an drei EU-rechtlich geschützten Bläulingsarten (Tagfalter) und sechs österreichweit gefährdeten Fledermausarten. Sie alle, aber vor allem die Breitflügelfledermaus, sind von der Verlängerung der S 10 nördlich von Freistadt bis über Rainbach hinaus betroffen.
Deshalb ist im aktuellen Umweltverträglichkeitprüfungs-Gutachten auch die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Tiere vorgesehen. Deren Größe wurde bereits von 25 auf 45 Hektar von der Asfinag erweitert. Aufgrund dieser Ersatzmaßnahmen wird nun auch mit einer Ausstellung eines Baubescheids im kommenden Frühling gerechnet.
Auch wenn sich die Asfinag und die regionale Bürgerbewegung zumindest in dem Punkt einig sind, dass die Trasse nötig ist, um in Zukunft den zu erwartenden Verkehr zu stemmen und die Ortszentren zu entlasten: Die erwähnten Maßnahmen sind der Bürgerbewegung für Rainbach nicht genug. Ein Einspruch gegen den erwarteten Baubescheid wurde bereits angekündigt.
Das würde bedeuten, dass das Bundesverwaltungsgericht sich mit der Materie befassen müsste: Rainbachs Bürgermeister Günter Lorenz befürchtet in diesem Fall eine Verzögerung des Baubeginns von rund einem Jahr.
Eine weitere Verzögerung würde auch höhere Kosten nach sich ziehen: Das Projekt würde teurer als die geplanten 227 Millionen Euro werden. Wenig Verständnis diesbezüglich zeigt auch Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ).