Viele Nutzer mussten diese Erfahrung bereits machen: Äußerungen, die problemlos von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und nirgendwo in der Nähe strafrechtlicher Relevanz sind, können in sozialen Medien zu Beitragslöschungen und sogar zu Sperren des Nutzerkontos führen.
Obwohl „Hassrede“ als juristischer Begriff nicht bekannt ist, entschied sich Facebook jetzt, seine Richtlinien weiter nachzuschärfen. Künftig ist auch verboten, angeblich rassistische Stereotype zu bedienen.
Darunter zählt auch „Blackfacing“, also schwarze Gesichtsbemalung bei Weißen, wie beim holländischen Nikolaus-Begleiter „Zwarte Piet“ oder den Hl. Drei Königen.
Auch die Darstellung, dass Juden disproportional viel Macht besäßen, ist künftig tabu. Zum Einsatz kommt eine automatisierte Software, die „Hass-
rede“ erkennen und löschen soll.