Die Öffentlichkeit durfte nicht dabei sein, als am Donnerstag im Landgericht Duisburg eine abscheuliche Tat verhandelt wurde. In Mülheim an der Ruhr wurde im Juli 2019 eine 18-Jährige von einer Gruppe Migranten brutal geschändet. Drei der fünf an der Tat beteiligten bulgarischen Staatsbürger wurden am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Jugendstrafen verurteilt.
Für den mutmaßlichen Haupttäter (15) verhängte das Gericht zwei Jahre und sechs Monate Haft. Seine beiden gleichaltrigen mutmaßlichen Mittäter bekamen jeweils 18 Monate auf Bewährung und vier Wochen Dauerarrest. Keines der Urteile ist rechtskräftig.
Zur Tatzeit erst 14 Jahre alt
Zugunsten der Angeklagten hätten die Richter gewertet, dass sie bei der Tat noch sehr jung (14) waren und erst an der Schwelle zur Strafmündigkeit gestanden seien. Zwei weitere Verdächtige entgingen einem Prozess gleich völlig. Sie waren damals erst zwölf Jahre alt und damit strafunmündig.
Was war passiert: Laut Staatsanwaltschaft wurde die 18-Jährige am Abend des 5. Juli 2019 zu einem Treffpunkt bestellt. Dort warteten ein ihr bekannter Zwölfjähriger und einer der jetzt Verurteilten, mit dem sie zuvor eine kurze Liebesbeziehung geführt hatte.
Zu Beginn wollte sie den Sex
Die deutsche Bild berichtet weiter wörtlich: Freiwillig ging sie mit beiden zu einem nahe gelegenen Waldstück. Das Gericht in seiner Urteilsbegründung: „Hierbei war der jungen Frau bewusst, dass es mit dem Angeklagten – ihrem Ex-Freund – und dem anwesenden 12-Jährigen zu sexuellen Handlungen kommen könnte, womit sie auch einverstanden war.“
Dann aber seien die drei anderen Jugendlichen hinzugekommen. Bis auf einen der beiden Zwölfjährigen hätten sich alle von ihnen an der Frau vergangen, sie auch geschlagen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war sie mit weiteren sexuellen Handlungen nicht mehr einverstanden. Trotzdem zwangen die Angeklagten und einer der beiden 12-jährigen das Opfer weiterhin zum Geschlechtsverkehr.