Immer wieder ist Kritik zu hören, dass Maßnahmen der Justiz gegen straffällige Fremde keine Wirkung zeigen. Im aktuellen Fall hat sich ein marokkanischer Intensivtäter seinem Einreiseverbot nach Deutschland wiedersetzt. Als Konsequenz wurde dieses Verbot verlängert.
An sich betreffen Fälle wie dieser nicht nur Deutschland sondern den gesamten Binnenraum der EU. Denn Verbrecher können sich zumindest am Landweg zwischen den Mitgliedsstaaten zumeist völlig ungehindert frei bewegen.
Haftbefehl wegen mehreren Delikten
Am Abend des 17. August kontrollierte die deutsche Polizei bei Weil am Rhein einen Fernreisebus, der von Zürich nach Paris unterwegs war. Bei einer verdächtigen Person zeigte sich nach Prüfung der Reisedokumente, dass nicht nur eine aufrechte Einreisesperre gegen den Mann galt. Er war wegen mehreren Delikten zur Festnahme ausgeschrieben.
Einreiseverbot verlängert
Als Konsequenz wurde der Marokkaner in die Schweiz zurückgeschoben. Die Behörden verlängerten seine Einreisesperre bis 2023. Ob ihn das davon abhalten wird, gleich den nächsten Reisebus zu buchen?