Es ist ein symbolträchtiger Tag und ein symbolträchtiger Boden: Am 20. Feber, dem 211. Todestag von Freiheitskämpfer Andreas Hofer, hätte am Landhausplatz, wo auch das berühmte Befreiungsdenkmal zum Gedenken an den Widerstand gegen totalitäre Systeme des 20. Jahrhunderts steht, eine große Freiheitsdemo stattfinden sollen. Nun wurde sie untersagt. Noch haarsträubender als die Begründungen sind dabei die Andeutungen, mit welchen Kanonen man auf widerborstige Spatzen schießen will.
Kommentar von Alfons Kluibenschädl
Tirol ist momentan der nationale Prügelknabe. Als in der Vorwoche der Corona-Knast über die Region verhängt wurde, hatte sie die geringste 7-Tages-Inzidenz aller Bundesländer. Die Zahl der aktiven Corona-Fälle ist seit Monaten stark rückläufig, nicht einmal zwei Dutzend Menschen brauchen derzeit intensivmedizinische Betreuung. Dann kam der infolge der Tourismus-Sperren hart getroffenen Region die Schauergeschichten der “südafrikanischen Mutation” in die Quere – und es folgte breite Maßnahmen-Willkür. Und wer sich dagegen auflehnen will, dem droht man mit drakonischen Strafen.
Drakonische Strafen und Drohung mit Jugendamt
Nach Maßgabe der mutmaßlich verfassungswidrigen Untersagung der Großdemos in Wien verbot man auch in Innsbruck die Veranstaltung am Samstag. Damit die Bürger nicht auf die Idee kommen, trotzdem ihren Unmut über die unnachvollziehbaren Maßnahmen der Regierung auf die Straße zu tragen, hat man sich etwas überlegt. Wie die “Krone” berichtet, will man Leute, die trotzdem kommen mit Strafen von bis zu 1.450 Euro belegen. Die Wahrnehmung der Grundrechte ist am Fuße des Bergisel nun fürwahr ein teures Gut.
Aber es ist nicht die größte Absurdität. Als wäre es das normalste der Welt, teilt die Polizei mit, dass es eine “Gefährdung des Kindeswohles” sei, wenn Eltern ihre Kinder zu einer behördlich untersagten Demonstration mitbringen. Es folge in diesen Fällen jedenfalls ein Bericht an die Jugendwohlfahrtsbehörde. Hört sich ja erst einmal ganz harmlos an – ist es aber nicht. Im Ernstfall könnte das Jugendamt den Eltern ihre Kinder wegnehmen – und bei der Argumentation von Gefahr im Zug direkt von der Demonstration weg.
“Infektionsschutz” ist keine Frage des Kindeswohls
Die Ansätze für einen weiteren Plan finden sich in der Behauptung, das Kindeswohl sei durch eine Teilnahme an der Demonstration gefährden. Denn unter den zwölf Punkten, die bei der Beurteilung des Kindeswohls nach §138 ABGB zu berücksichtigen sind, findet sich nicht die völlige Abschirmung vor Infektionskrankheiten. Es wäre also nicht einmal eine Frage des Kindeswohls, diese zu einer Kundgebung mitzubringen, wenn diese tatsächlich “Superspreader-Events” wären, wie regierungstreue Medien behaupten.
Was sehr wohl vorkommt: “Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte”, “Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben” und “Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen”. Und da wird es richtig spannend – denn wir erinnern uns an die Aufarbeitung des “Tages der Freiheit” in Wien.
Kinderverbot auf Demo: Vorbote massiver Polizeigewalt?
Denn der Wiener Landespolizeidirektor Pürstl rechtfertigte das Ausbleiben rabiater Maßnahmen gegen über 20.000 trotz Verbots angereiste friedliche Demonstranten bekanntlich damit, dass zahlreiche Mütter und Kinder sich in der Gruppe befanden. In Tirol ist die Teilnahme von Eltern mit ihren Kindern nun erstmals ausdrücklich unerwünscht – obwohl gerade die Jüngsten besonders stark unter den Maßnahmen der Regierung zu leiden haben.
Gerade die Rechtfertigung mit dem Kindeswohl lässt also durchklingen, dass man am Samstag keine Gefangenen machen will. Denn wieso sollte etwa sonst ein Kind fürchten müssen, Übergriffe oder Gewalt an sich selbst oder an wichtigen Bezugspersonen – sprich seinen Eltern – erleben zu müssen? Stehen sie dann doch mit da, wenn Wasserwerfer gegen friedliche Bürger aufgefahren werden, kommt Papa Staat und nimmt sie mit in die Pflegefamilie. Weil gewarnt wurde ja im Vorhinein.
Jugendamt gegen Regierungskritiker: Wie in der DDR
Vielleicht male ich den Teufel an die Wand, vielleicht steht die Botschaft dort aber auch schon in deutlichen, pechschwarzen Lettern. In einem Zirkelschluss will man aus Leuten, die für die Grund- und Freiheitsrechte auf die Straße gehen, nicht nur Straftäter, sondern auch Rabeneltern machen. Und mit Demokratie hat dies nicht mehr viel zu tun: Denn alleine die Androhung, Regierungskritikern wegen Protesten das Jugendamt an den Hals zu hetzen, erinnert sehr stark an die Praxis in der DDR.
Was also tun gegen diese neuerliche Willkür? Sich dieser zu fügen, dürfte für viele Bürger keine Wahl mehr sein. Mittlerweile ist klar: Die Menschen wollen Freiheit und Normalität wieder. Verbote helfen nicht gegen ein freies Volk, das sich seine Grundrechte zurück holen will. Und auch das zeigte der “Tag der Freiheit” in Wien: Gegen einzelne trauen sie sich – gegen tausende nicht. Ein Aufruf ist das dezidiert nicht, aber: Je mehr am Samstag trotzdem nach Innsbruck kommen, desto eher kann es nicht eskalieren. Denn sie können nicht alle einsperren und nicht allen die Kinder wegnehmen.