Das Urteil im Amokfahrer-Prozess ist gesprochen. Der bosnischstämmige Alen R., der von seiner Ex-Frau zuletzt aus gläubiger Moslem bezeichnet wurde, muss eine lebenslängliche Haftstrafe antreten. Seine Strafe soll er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abbüßen.
Geschworene entscheiden schnell
Schneller als erwartet, gaben die Laienrichter gestern kurz nach 19:15 ihr Urteil ab. Der 27-jährige Verurteilte wusste was er tat, als er mit seinem Auto drei Personen tötete, sowie weitere 100 Personen mitunter schwer verletze. Die Frage, ob er sich seiner Tat bewusst war oder ob er psychisch gestört sei, war bis zuletzt auch unter den psychologischen Gutachtern stark diskutiert worden.
Psychopath, Mörder, Terrorist
Vor der Urteilsverkündung überschlugen sich zuletzt die Medienmeldungen, die Alen R. abwechseln als psychisch gestörten Einzeltäter, als kaltblütigen Todeslenker oder gar islamistischen Terroristen bezeichneten. Die Parallelen zu der Terrorfahrt von Nizza dürften dabei ebenso Grund für letztere Benennung gegeben haben wie der angeblich muslimische Hintergrund von R. Zuletzt hatte R’s Ex-Frau in Zeitungsinterviews betont, dass der Angeklagte sie bedroht und geschlagen hätte. Zudem hätte er sie zum Tragen der Burka gezwungen. Auch die gestrige versuche Amokfahrt in Wien, bei der ein Türke „Allahu Akbar“ schrie, als er auf Passanten losfuhr, wirft die Frage auf, wann eine Person als Einzeltäter und wann als Terrorist zu bezeichnen sei. So war beim Wiener Täter auch ein Koran entdeckt worden.
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