Bereits 2019 wurde aufgedeckt, dass der Linzer Sozialverein B37 Mindestsicherung ohne Bescheide ausgezahlt hatte. Das Finanzchaos im Sozialressort wurde sogar ein Fall für den Landtag. Die Ermittlungen in der Causa dauern weiterhin an.
Anfänglich versuchte Birgit Gerstorfer, SPÖ-Landesrätin und nunmehrige Spitzenkandidatin für die kommende Landtagswahl, noch zu beruhigen, als 2019 Unregelmäßigkeiten bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung an Wohnungslose durch den Sozialverein B37 ruchbar wurden. Es sei kein Schaden entstanden, ließ die Landesrätin damals wissen. 2020 erklärte sie dann, dass ein möglicher Schaden von 205.937 Euro entstanden sein könnte. Doch dies war nur die Spitze des Eisberges. Denn wenig später meldete das Land Oberösterreich als Privatbeteiligter im Strafverfahren in dieser Causa bei der Staatsanwaltschaft einen Schaden von fast einer Million Euro – genau 903.011,64 Euro – an. Also fast das Fünffache der von Gerstorfer genannten Summe. Sowohl der Landtag als auch der Landesrechnungshof beschäftigten sich ausführlich mit dem Fall.
Lückenlose Aufklärung gefordert
Dass der Verein B37 über Jahrzehnte Mindestsicherung an Obdachlose in wechselnder Höhe – mal zu viel, mal zu wenig – und vor allem ohne Bescheide ausgezahlt hatte, waren weder der Stadt Linz noch dem rot-geführten Sozialressort aufgefallen. Laut dem Geschäftsführer des Vereins seien die undurchsichtigen Auszahlungsmodalitäten sogar 25 Jahre lang Praxis gewesen. Daher verwundert es auch nicht, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in der Causa noch immer nicht abgeschlossen hat.
„Der Sozialverein ‘B37’ als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen. Allesamt sind der SPÖ zuzuordnen“, kritisiert der freiheitliche Klubobmann im oberösterreichischen Landtag Herwig Mahr.
Vorgaben des Rechnungshofes umsetzen
Anlässlich des kürzlich veröffentlichten Rechnungshofberichts, der die Ergebnisse der Sonderprüfung bezüglich der Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe präsentierte, erkläre Landesrätin Gersthofer, dass ihr Ressort Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt habe. Dass die Forderungen des Rechnungshofes von der Soziallandesrätin bereits umgesetzt wurden, sieht Mahr hingegen als Selbstverständlichkeit.
Vielmehr sei es längst überfällig, endlich funktionierende Kontrollmechanismen einzuführen. Denn wesentlich sei es, so der freiheitliche Politiker, dass die Mittel des Sozialressorts auch wirklich bei den Betroffenen ankommen und nicht in parteinahen Strukturen versickern. „In der Causa B37 wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor je der Öffentlichkeit gestellt“, kritisiert Mahr, „das ist Verrat am Wähler.“
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