Der EU-Entwurf für ein verbindliches Asyl- und Migrationssystem ist ein Sammelsurium skandalöser Forderungen zur Ankurbelung der Migration. Verpackt in schön gefärbte Worte, will Brüssel den EU-Staaten ihr Konzept für ein Zuwanderungs-Europa aufzwingen. Die EU-Bürger sollen diesen Wahnsinn bezahlen.
Der Paktentwurf soll für alle EU-Mitglieder ein gemeinsamer und verbindlicher Rahmen für Migration in normalen Zeiten und für Migrationskrisen, wie 2015, sein. Als Drehscheibe soll eine zentrale EU-Asylagentur dienen. Das Dublin-System (Asylverfahren im ersten Land, das ein Migrant betritt) soll bleiben. Im Krisenfall bestimmt Brüssel Zwangsquoten. Besonders skurril: „Abschiebe-Patenschaften“ für Länder, die keine Asylforderer aufnehmen wollen und ein eigener „Abschiebe-Koordinator“.
In Zusatzdokumenten gibt die Kommission Empfehlungen ab, u. a. zur Schaffung legaler Wege in die EU, Zusammenarbeit bei Seenot-Rettungseinsätzen, Vermeidung illegaler Grenzübertritte, Registrierung (Screening) von Migranten an den Außengrenzen, Regelung für internationalen Schutz, Bewältigung von Krisensituation etc. Nicht überraschend heißt es: Migration war immer da. Wird sie gut gesteuert, kann sie zu Wachstum, Innovation und sozialer Dynamik beitragen.
Altes Europa „auffrischen“
Hinter dem Papier steht einerseits die linke Lobby, die von einem Europa für Migranten träumt. Vor allem aber stehen dahinter auch massive Interessen der Wirtschaft, die – mit Hinweis auf die überalternde und schrumpfende Bevölkerung Europas – einen „Fachkräftemangel“ beklagt. Als Beispiele werden das Gesundheitswesen, die medizinische Versorgung (Covid-19-Pandemie) oder die Landwirtschaft genannt. Allein 2018 haben die EU-Staaten 775 000 Nicht-EU-Bürgern ein Aufenthaltsrecht für Arbeit ausgestellt. Umgekehrt beklagt die EU aber, dass viele Migranten arbeitslos sind und Probleme mit Bildung oder Ausbildung haben.
Das will sie mit einem EU-Aktionsplan zur Integration und Inklusion 2021–2024 verbessern. Es soll zudem mehr legale Wege in die EU geben, etwa über einen fixen Rahmen zur Neuansiedlung von Migranten und humanitäre Aufnahme. Asylwerber sollen auch rasch Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Um illegaler Beschäftigung vorzubeugen, sollen bestehende Vorschriften und mögliche Sanktionen überprüft werden.
Eiertanz um Grenzschutz
Vom Grenzschutz redet die EU ungern. Dafür von integriertem Grenzmanagement und einer besseren Wirksamkeit der EU-Außengrenzen. Jeder Asylantrag von illegal in die EU-Gekommenen muss weiterhin individuell überprüft werden. Die Datenaufnahme, inklusive Fingerabdrücke von Migranten, soll an der EU-Außengrenze stattfinden. Asylforderer können aber, während ihres Verfahrens an der Grenze, „umgesiedelt“ und das Verfahren in einen anderen Mitgliedstaat verlagert werden.
Asylanträge mit geringen Erfolgsaussichten sind rasch zu prüfen, ohne dass eine legale Einreise in das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes erforderlich ist. Für abgelehnte Asylverfahren träumt die EU von Rückkehr-Verfahren schon an der Grenze. Bezüglich Sicherheit sollen Herkunfts- und Drittstaaten einheitlich definiert werden.
Personen, die internationalen Schutz haben und drei Jahre im selben Land bleiben, sollen als „Belohnung“ eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen. Das fördere die Integration in die Gemeinschaft, sagt die EU. Der internationale Schutz für Personen, die eine Straftat verüben, insbesondere die Dauer, soll einheitlich geregelt werden. Zur Unterbindung des Asyltourismus in besser „zahlende“ Länder, soll es für Asylforderer einen Katalog mit Verpflichtungen inklusive Sanktionen bei Verstößen, geben.
Solidaritätszwang
Alle EU-Staaten sollen bei der Migration solidarisch kooperieren und sich die Lasten teilen. Die Szenarien dafür sind realitätsfern und unverschämt. So kann die Lastenteilung darin bestehen, Asylforderer von einem betroffenen Land aufzunehmen, sprich umzusiedeln, Geld bereitzustellen oder sich an Grenzschutzmissionen zu beteiligen. Bei einer Zunahme der Migration soll ein Mix aus Freiwilligkeit und Verpflichtung gelten. Werden dabei 70 Prozent der erforderlichen Quote erfüllt, ist die Kommission zufrieden. Liegt sie darunter, kann sie die Länder verpflichten, zumindest 50 Prozent der vorgegebenen Quote aufzunehmen. In diesem Fall gibt es keine Wahlfreiheit mehr, diese Quote muss erfüllt werden.
Bei einer Migrationskrise wie 2015 bestimmt die Kommission, welche Länder wie viele Flüchtlinge aufnehmen müssen – dies nach deren Größe und wirtschaftlicher Stärke. Verweigert das ein Mitgliedsland, kann es alternativ helfen, illegale Migranten abzuschieben (Abschiebe-Partnerschaft). Sollte es nicht gelingen, Abschiebungen in geplanter Höhe durchzusetzen, muss das Land zum Ausgleich die entsprechende Zahl Asylforderer aufnehmen.
Die Rückführung abgelehnter Asylwerber sei generell die größte Schwachstelle der EU, räumt die Kommission ein. Nur ein Drittel wird zurückgeschoben. Weil ein Viertel der Asylanträge aus Ländern kommt, aus denen man visumfrei in den Schengen-Raum einreisen kann, will die EU diese Staaten auf Risiken illegaler Migration überprüfen und eine Option für Visa-Aussetzungen schaffen.
Freibrief für Schleuser-NGOs
Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität soll es einen Aktionsplan 2020–2025 geben. Die Kommission will u. a. die „Kriminalisierung privater Akteure“ überprüfen und stellt jetzt schon klar, dass die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen zur Rettung von Menschen in Seenot nicht unter Strafe gestellt werden kann. Gutmeinende NGOs haben damit einen Freibrief für ihre Rettungsaktionen, mit denen sie direkt den Schleppern in die Hände arbeiten. Aber auch Schleuser können, getarnt als NGO, ungestraft ihrem menschenverachtenden Handwerk nachgehen.