Bereits vor zwei Wochen prügelte die große Koalition mit den Stimmen der AfD und gegen jene der FDP, der Grünen und der Linkspartei durch, dass jene Überwachungsregeln, die einst nur wegen einer fünfjährigen Befristung überhaupt in Kraft treten konnten, jetzt unwiderruflich Gesetz sind.
In einem beachtlichen Kommentar eines Journalisten der linksliberalen „Zeit“ zeichnet der Autor das Bild eines Frosches im Kochtopf, der nicht merkt, wie das Wasser immer wärmer wird. Er spielt damit auf den Umstand an, dass Bürgerfreiheiten seit Jahren durch Sicherheits- und Überwachungsgesetze immer weiter erodiert wurden.
Der Ausgangspunkt der aktuellen Causa ist das Jahr 2002, als die einstige rot-grüne Regierung nach den Vorfällen des 11. September 2001 ein Terrorismusbekämpfungsgesetz einführte. Schon damals sorgte die Möglichkeit, die Telefone unbescholtener Bürger anzuzapfen und deren Daten bei diversen Firmen abzufragen, für breiten Widerstand. Aber die Kritiker beschwichtigte man mit dem Ablaufsdatum von fünf Jahren, vor einer Erneuerung sei zudem eine Evaluation vonnöten. In der Folge verlängerte man die Gültigkeit 2007, 2011 und 2015 – ehe sie in diesem Jahr plötzlich vor dem Aus standen. Auf der Basis eines Berichts der Regierung – die Evaluation fand also nicht etwa durch externe Experten statt – nahm man einfach die Befristung heraus, drei Tage nach dem Anschlag von Wien.
Dass auch die AfD – sie scheiterte gleichzeitig mit ihrem Versuch, die RAF-Symbole verbieten zu lassen – für die Entfristung stimmte, dürfte an dieser akuten islamistischen Bedrohung liegen.
Nicht bedacht hat sie wohl, dass ein Mainstream, der bei jedem Amoklauf eines deutschen, nicht-linken Täters behauptet, die AfD habe „mitgeschossen“, kein Problem hätte, nachrichtendienstliche Befugnisse im Ernstfall auch gegen Dissidenten einzusetzen. Angesichts dessen, dass die Etablierten seit Jahren an allen Freiheiten im Grundgesetz herumdoktern, ist es auch eine schiefe Optik.