Asyl-Mitarbeiterin fälschte Abschluss: Bescheide weiterhin gültig!

Geldstrafe von 1.750 Euro

Asyl-Mitarbeiterin fälschte Abschluss: Bescheide weiterhin gültig!

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Am Montag fand am Landesgericht Linz der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) statt, die sich die Stelle mit einem gefälschten Uni-Abschluss der Johannes-Kepler-Universität (JKU) erschlichen hatte.

Der Prozess endete mit einer Diversion, die 40-jährige Schwindlerin muss eine Strafe in Höhe von 1.750 Euro zahlen.

Asylbescheide weiterhin gültig!

Das BFA ist dem Innenministerium unterstellt. Die Frau soll seit 2009 dort gearbeitet haben. Besonders brisant: Aus dem Ministerium heißt es, dass die von der Schwindlerin ausgestellten, mutmaßlich zahlreichen Asylbescheide nun trotzdem gültig bleiben sollen. Darunter dürften sich laut Insidern auch viele positive Asylbescheide befinden.

“Man braucht kein Jusstudium”

Gegenüber den “OÖN” sagte Innenministeriums-Sprecher Alexander Marakovits wörtlich: „Für das Verfassen von Asylbescheiden braucht man kein Jusstudium.“

Die 40-Jährige fälschte einen Uni-Abschluss in Rechtswissenschaften und arbeitete im BFA als “Teamleiterin” und “juristische Referentin”.

Negativer Asylbescheid: Nur einem Drittel folgt Abschiebung
Die Fake-Juristin erteilte auch Asyl-Bescheide. Diese bleiben trotz des Urteils weiterhin gültig.

Strafandrohung zwei Jahre Haft

Aufgedeckt wurde der Fall, weil die Unterlagen von der JKU überprüft wurden und die Uni bemerkte, dass mit dem Abschluss etwas nicht stimmt.

Gedroht hätten der Frau zwei Jahre Haft im Falle einer Verurteilung. Allerdings endete der Prozess in einer Diversion in Form einer Geldstrafe. Das BFA hat der Frau bereits gekündigt.

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