Es ist angerichtet: Ab 1. Mai laden alle oberösterreichischen Bäder wieder zum Besuch ein. Die Linzer Bäder öffnen sogar wegen des Top-Wetters schon diesen Samstag! Dabei gilt in Oberösterreich erstmals eine neue Badeordnung, die zwar so neu nicht ist, die sich aber an den neuen „gesellschaftlichen Veränderungen“ der letzten Jahre orientiert.
Auf Anregung der WKO Oberösterreich wurde eine Musterbadeordnung erstellt, die seit 1. Jänner 2018 Gültigkeit hat und die die konkreten praktischen Bedürfnisse der diversen Badeanstalten berücksichtigt, erläuterte Markus Achleitner, der Fachgruppenobmann für die Gesundheitsbetriebe in Oberösterreich.
Aufsichtspflicht im Freibad
Diese neue Musterbadeordnung sei eine Art Leitfaden für die Betriebe, die ihnen helfe, die Haftungsrisiken zu beschränken. Wer weiß denn schon, wer in einem Freibad die Aufsichtspflicht hat? „Wenn sie Leute fragen, werden die meisten sagen, der Bademeister“, sagt Achleitner, „was aber nicht so ist.“
Denn nach wie vor sind es die Eltern oder die Begleitpersonen, die beispielsweise die Aufsichtspflicht für Kinder unter zehn Jahren oder auch Nichtschwimmer haben. Ab vollendetem 10. Lebensjahr benötigen unmündige Minderjährige eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum Betreten eines Bades ohne Begleitung.

“Auch ein Burkini ist erlaubt”
Verpflichtend für den Besuch eines Bades ist jetzt auch ordentliche, hygienisch einwandfreie Badebekleidung der üblichen Art: Badehose oder Bikini. „Auch ein Burkini ist erlaubt“, erklärt Achleitner, „sonst aber nichts.“ Auch dieser Passus findet sich in der neuen Musterbadeordnung, die nun auch klar stellt, dass ein Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung verboten ist.
Markus Achleitner wie auch Gemeindebundpräsident Johann Hingshamer glauben, dass man sich nun viele Streitereien und Diskussionen wie sie in der Vergangenheit beispielsweise um die Badekleidung entstanden sind, durch einen Verweis auf die neue Badeordnung ersparen kann.