Beamte und Vertragsbedienstete stehen derzeit im Fokus der Öffentlichkeit und sitzen dabei im wahrsten Sinne des Wortes zwischen den Stühlen. Denn einerseits sind sie im ständigen Kontakt zum Bürger und sind selbst auch betroffene Privatperson, auf der anderen Seite müssen sie die höchst umstrittenen Gesetze und Verordnungen rund um Corona vollziehen. Vor allem für die Beamten der Polizei ein Spagat. Sie sind wieder einmal der Prügelknabe.
In welcher Zwickmühle sich Polizisten derzeit befinden, offenbart ein Blick zurück auf die vergangenen Monate. Statt ihren eigentlichen Aufgaben als Exekutive nachzukommen, waren Polizeibeamte plötzlich vom Innenminister dafür vorgesehen, als bessere Gesundheitspolizei auf Streife zu gehen und die Einhaltung der verordneten Regeln zu überwachen – Masken und Babyelefanten gehörten plötzlich zum Dienstalltag.
Rechtswidrige Strafen als Dienstvorschrift?
Doch was im Frühjahr begann, zog sich, trotz gelegentlichen Lichts am Ende des Tunnels, bis heute. Und der Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen die Einschränkungen, Maßnahmen und Regeln nahm stetig zu. Nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass im Laufe des Jahres eine ganze Reihe von Verordnungen der türkis-grünen Regierung – vor allem solche des Gesundheitsministeriums – vom Verfassungsgerichtshof nachträglich für rechts- oder verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurden.
Dies gewann umso mehr an Brisanz, als der Bundeskanzler im April erklärte, dass er eine Reparatur der offenbar verfassungswidrigen Covid-Gesetze nicht andenke, da eine Überprüfung der Verfassungskonformität der Gesetze ohnehin erst zu einem Zeitpunkt stattfinden werde, wenn diese Maßnahmen nicht mehr in Kraft seien. Außerdem, so der Kanzler: „Juristische Fragen in diesem Bereich würde ich auch nicht unbedingt überinterpretieren.“
Das lässt sich als Regierungschef oder Politiker vielleicht so salopp daher sagen – er haftet schließlich nicht und wird auch in der Regel kaum zur Verantwortung gezogen – für Beamte hat dies jedoch eine andere Brisanz. Sie haften erst einmal persönlich und tragen die Verantwortung für ihr Handeln, nicht die übergeordnete Dienststelle oder der Vorgesetzte.
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