Ansteckungsgefahr: Nordrhein-Westfalen lässt 1.000 Häftlinge frei

Ungewöhnliche Maßnahme im Kampf gegen Corona-Virus

Ansteckungsgefahr: Nordrhein-Westfalen lässt 1.000 Häftlinge frei

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Mit einer unorthodoxen Maßnahme will der nordrhein-westfälische Justizminister jetzt ein Übergreifen der Pandemie auf Gefängnisse verhindern.

Einem Bericht des Focus zufolge hat Peter Biesenbach (CDU) den 36 Gefängnissen des Bundeslandes die Order erteilt, bestimmte Häftlingsgruppen freizulassen. Die Regelung gilt für Häftlinge mit einer Restfreiheitsstrafe von unter 18 Monaten, deren Entlassung aus den Justizanstalten vor dem 20. Juli anstand.

Biesenbach: Kurze Haftstrafen nicht mehr vollstrecken

Bei etwa 16.000 Insassen in den Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen könnten somit mehr als 6 Prozent aller Häftlinge des Landes bald auf freiem Fuß sein. Neben Personen mit geringer Reststrafe richtet sich der Erlass auch auf Menschen, die Ersatzhaft für eine Geldstrafe verbüßen. Ausgenommen von der Amnestie sind allerdings Sexualstraftäter sowie flüchtige Häftlinge, solche in therapeutischer Behandlung sowie jene, denen bei Enthaftung eine Obdachlosigkeit drohen würde.

Außerdem sollen derzeit keine frischen Insassen mehr kurze Haftstrafen absitzen. Denn Biesenbach wies auch die drei Generalstaatsanwälte an, die Inhaftierung von Verurteilen mit Strafen unter einem Jahr nicht mehr anzuordnen. Ladungen zum Haftantritt seien zu stunden, ebenso Vollstreckungsbefehle und Fahndungen nach gesuchten Schuldigen.

Andere Bundesländer könnten nachziehen

Als Milde gegenüber Verurteilen will NRW-Justizminister die Maßnahme aber nicht verstanden wissen: “Es gibt keinen Corona-Rabatt für Straftäter”. Auch die anderen Bundesländer würden zudem an “vergleichbaren Regelungen” zur Enthaftung einzelner Tätergruppen arbeiten.

Nordrhein-Westfalen ist mit über 9.000 Fällen und schon 61 Toten das am meisten vom Coronavirus betroffene Bundesland. Die Haftanstalten waren bislang von Infektion noch verschont geblieben.

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