Die neue Schulverordnung lässt die Wogen hochgehen – denn mit der von der Regierung viel beschworenen “Freiwilligkeit” ist es endgültig vorbei. Wer sich nicht testen lässt, darf am Unterricht nicht mehr teilnehmen und ab der 9. Schulstufe sind FFP2-Masken trotz aller Bedenken verpflichtend. RA Mag. Gerold Beneder wandte sich in einem Video an die Öffentlichkeit, um die Ungereimtheiten und weiteren Problematiken mit diesen Pflichten fachlich zu kritisieren.
Vom indirekten Testzwang ausgenommen sind einzig Personen, die entweder innerhalb der letzten sechs Monate selbst eine Corona-Infektion durchmachten oder anderweitig einen – nicht näher definierten – “ausreichenden” Schwellenwert an Antikörpern nachweisen können. Sprich, zwischen den Zeilen kann man sich auch aus der Testpflicht “rausimpfen”. Wer sich dem Regime nicht unterziehen will, muss sogar als Taferlklassler zuhause bleiben und sich selbst um seinen Lernerfolg kümmern.
Maskenpflicht sogar für schwangere Lehrerinnen
Auch die von der Regierung als Allheilmittel gesehenen FFP2-Filtermasken werden ab der 9. Schulstufe – also in der Oberstufe, in Berufsschulen, in HTL/HAK und sogar in den polytechnischen Klassen – zur Pflicht. Dabei muss einmal pro Stunde eine Tragpause eingehalten werden. Alle anderen müssen zumindest eine andere Form von Maske tragen, egal ob Schüler oder Lehrer – die Volks- und Sonderschüler zumindest außerhalb des Klassenzimmers.
Kein Test und auch keine durchgemachte Infektion befreien gänzlich von der Tragepflicht. Die Möglichkeit, sich mittels ärztlichen Attests davor zu feien, findet nicht einmal Erwähnung in der Verordnung. Ausnahmen gibt es dabei nicht einmal für Schwangere, die allerdings anstelle einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen.
Dieser Passus ist besonders umstritten: Denn wie etwa die Arbeiterkammer aufklärt, ist es Schwangeren aus medizinischen Überlegungen nicht gestattet, eine Arbeit zu verrichten, die Masken verlangt. Ob dies im Klartext heißt, dass schwangere Lehrerinnen bis zum Ende der Pandemie nicht mehr arbeiten können, ist noch unklar.
Nur Fachpersonal darf Tests eigentlich durchführen
Zu diesen unfassbaren Neuerungen bezog der kritische Anwalt Mag. Gerold Beneder noch in den Abendstunden des Freitag in seinem Telegram-Kanal ausgiebig Stellung. Man werde sich “genau anschauen”, ob diese Selbsttests überhaupt zum Einsatz in Schulen zugelassen seien, den Beipackzettel juristisch auf Herz und Nieren überprüfen. Seines Wissens nach sei der sogenannte Nasenbohrer-Test nur durch medizinisches Fachpersonal zulässig. Die Schulkinder würden nicht einfach plötzlich zu solchem mutieren.
Die zweimalige Test-Pflicht pro Woche sei weiters in Oberstufen, wo nur zwei Tage Präsenzunterricht stattfinden nicht praktikabel. Sowohl in den Schulen als auch bei denn körpernahen Dienstleistern werde man sich die Praxis jedenfalls anschauen. Die “Rechtsanwälte für Grundrechte” rund um Beneder möchten in den nächsten Tagen noch umfangreiches Infomaterial auf der eigenen Homepage zur Verfügung stellen, darunter auch Remonstrationshilfen für Lehrer, die da nicht mitmachen wollen.
Dem Wochenblick wurde ein Faksimile des Beipackzettels der verwendeten Tests bereit gestellt. Diese belegen zweifelsfrei Beneders fundierte Bedenken.
Impfzwang befürchtet: Warnung vor Grundrechte-Abbau
Als problematisch erachtet Beneder auch den “gewissen roten Faden”, den sich bei den Maßnahmen durchziehe. Unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes werden “immer dasselbe Spiel” gespielt, immer weiter in die körperliche Integrität eingegriffen. Nach der Maskenpflicht heiße es mittlerweile: “Wenn du am öffentlichen leben teilnehmen willst, musst du dich testen lassen.” Er befürchtet, dass ein ähnliches Regiment einst auch bei der Impfung kommen könnte, Lohnarbeit oder Reisen nur mehr mit dem Vakzin möglich sind.
Dabei würden die Grund- und Freiheitsrechte eigentlich “vor diesen Übergriffen schützen”. Obwohl die Regierung diese Spielregeln nicht verletzen dürfe, werden diese nun “Stück um Stück demontiert”, es gebe “kaum ein Grundrecht, das durch diese Verordnungen nicht beeinträchtigt wird”. Dies gelte für die körperliche Integrität längst ebenso wie für die Versammlungsfreiheit und sogar die Religionsfreiheit. Man dürfe bei der Demontage von Demokratie und Rechtstaat aber nicht einfach zusehen.
Petition gegen Masken-, Test- und Impfzwänge
Wenn auch Sie nicht untätig bleiben wollen und gegen die einschneidenden Zwänge für Schüler protestieren wollen, unterschreiben Sie am besten noch heute zudem die vom “Wochenblick” initiierte Petition “Freiheit 2021”. Bereits weit über 10.000 besorgte Eltern und andere Bürger verliehen ihrem Unmut über die Willkür auf dem Rücken unserer Jüngsten bislang eine starke Stimme.