Wer wissentlich mit einem corona-positiven Partner unter einem Dach wohnt, der riskiert in Österreich aktuell saftige Bußgelder oder gar Gefängnis. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist laut Medienberichten bittere Realität. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat mehrere solche Bescheide an zu Recht schockierte Bürger zugestellt – möglicherweise unter Bruch des Datenschutzes.
Wohnen mit corona-positivem Partner verboten?
Mehrere Kärnter erhielten jetzt Post, worin sie darüber informiert wurden, dass sie gegen das “Kontaktverbot” verstoßen haben. Als Buße sollen die Schuldigen 300 Euro zahlen oder sechs Tage in Haft. Die Bußgeldbescheide basieren auf der simplen Tatsache, dass die Betroffenen mit positiv Getesteten zusammen wohnen. Die Bußgeldempfänger sind schockiert, zumal viele schon Jahre zusammen leben und bis dato nie auf Corona-Verstöße kontrolliert wurden. Der Skandal sitzt im Detail, denn offenbar wurden Daten durch das Corona-Tracing an Behörden übermittelt. Von Datenschutz kann keine Rede mehr sein. Juristen erachten diese Vorgangsweise als klar verfassungswidrig.
300 Euro oder Haft
Die Bußgeldbescheide, die jetzt an zahlreiche Kontaktsünder verschickt wurden, sind zudem noch veraltet, da die Personen längst nicht mehr corona-positiv sind. Einer berichtet, dass er sich auf Corona testen ließ, wobei er angab, mit seiner Lebensgefährtin zusammen zu wohnen. Sie erhielt daraufhin einen Anruf von den Behörden. In dem Gespräch versicherte sie, dass sie ihren Freund seit dem Test nicht mehr gesehen habe, dennoch erhielt sie einen Bescheid, in dem sie aufgefordert wurde, 300 Euro wegen Verstoß gegen das Kontaktverbot zu zahlen. Alternativ könne sie die Strafe im Gefängnis absitzen. Auch dieses Paar bestätigte, dass nie eine Kontrolle in der Wohnung stattfand. Auch hier geht der Bußgeldbescheid auf das Corona-Tracing zurück, da er beim Corona-Test angab, mit seiner Freundin zusammen zu wohnen.
Wer bei Contact-Tracing mitmachte,wird nun gestraft
Die Freundin blieb nach dem positiven Corona-Test ihres Freundes in der Wohnung, da sie wegen dem positiven Ergebnis nicht zu Verwandten oder Freunden durfte. Ebenso waren Hotels und anderweitige Unterkünfte gesperrt. Die Behörden teilten hierzu mit, dass die Personen, die sich freiwillig auf Corona testen ließen, die Bußgelder selbst zu verantworten hätten, immerhin gäben sie Wohnsituation beim Corona-Tracing selbst an, was folglich die Strafen nach sich zöge.
Bescheide müssen bekämpft werden
Juristen raten dazu, Bescheide dieser Art nicht ohne Widerspruch hinzunehmen. Dazu wäre es wichtig, den geforderten Betrag nicht einzuzahlen und eine Beschwerde bei der Behörde einzulegen. Danach kann der Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden. Dies ist auch ohne Einschaltung eines Anwalts für jedermann möglich.
Artikel 8 EMRK verletzt
Der bekannte Kritiker der überschießenden Corona-Maßnahmen, Dr. Schiessler, drückte gegenüber Wochenblick große Zweifel aus, dass die Bescheide rechtens und haltbar wären. Konkret verweist er auf Artikel 8 der in Verfassungsrang stehenden EMRK hin: Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs. Zudem zeigt Schiessler sich überzeugt, dass schon die Grundlagen für diese Bescheide fehlerhaft sind. Der umstrittene PCR Test alleine wäre keine ausreichende Basis, um gesunde, symptomlose Menschen als krank zu erklären. Hilfe findet man auch bei den Rechtsanwälten für Grundrechte.
FPÖ reagiert schockiert
Der Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann zeigte sich entsetzt und forderte, die “absurden Corona-Strafen” für nichtig zu erklären. “Eine Behörde, die Menschen dazu zwingen will, engste Angehörige aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen und sie in die Obdachlosigkeit zu drängen, lässt Menschlichkeit und Empathie vermissen.“, so Darmann in einer Aussendung.
(AA / Red.)