Kein Wunder, dass es immer mehr Bürgern reicht! Während man sie mit neuer Supermaske auf zwei Meter Abstand hält und ihnen DIE IMPFUNG als Erlösung verspricht, wedeln ausländische Gäste vergnügt die Skipisten hinunter und verbringen dann einen gemütlichen Abend in ihren brandneuen „Zweitwohnsitzen“.
Mit dem Zweitwohnsitz-Schmäh wird nämlich das Beherbergungsverbot elegant umgangen, zumeist auch die verpflichtende Quarantäne. Das Phänomen grassiert zur Zeit vor allem in St. Anton und Bad Gastein.
Bürgermeister: Großteil sind Saisonarbeiter
In St. Anton haben laut Medienberichten offenbar Dutzende Skandinavier und Briten mit einer Einreise aus „beruflichen Zwecken“ und der Anmeldung eines Wohnsitzes das Corona-Beherbergungsverbot umgangen. Wie viel tatsächlich gearbeitet wurde, ist unklar – die Skipisten waren umso belebter. In Bad Gastein beklagten Ortsbewohner schon um Weihnachten, dass sich viele Urlauber, vor allem Schweden, im Ort tummelten, obwohl das laut Verordnung verboten ist. Bürgermeister Gerhard Steinbauer dazu: schon vor Weihnachten seien viele Saisonarbeiter aus Schweden “vollkommen legal” gekommen, in der Erwartung, dass die Betriebe bald aufsperren. Laut Melderecht könne sich ja jeder auf der Gemeinde anmelden. Es gebe viele Zweitwohnsitze in Bad Gastein, das sei legal. Der Ort hat rund 4.000 gemeldete Bürger und 2.000 Zweitwohnsitze. Darin enthalten sind aber noch nicht all jene Skilehrer, Personal oder einfach Urlauber, die sich schon vor den Weihnachtsfeiertagen in der Pongauer Gemeinde niedergelassen haben. Im Sommer kommt übrigens jeder fünfte Gast in Bad Gastein aus Schweden, im Winter jeder siebte.
Pfeifen auf die Quarantäne
Mit der Einhaltung der Corona-Einreise-Regeln dürften es die zahlungskräftigen Gäste aber nicht so genau nehmen: sie müssten nämlich 10 Tage in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen mit PCR-Tests freitesten. Laut Bürgermeister Steinbauer sei die Kontrolle dieser Regelung aber nicht umsetzbar, denn die Bezirkshauptmannschaft (BH) weiß ja nicht, wer eingereist ist. Seit 30. Dezember wird nun jede Anmeldung eines Zweitwohnsitzes der BH mitgeteilt, damit das überprüft werden könne. Es habe bereits Kontrollen in Bad Gastein, Obertauern, Mühlbach, Pfarrwerfen, Wagrain und Dorfgastein – bei zwölf Objekten – gegeben. In drei Fällen wurde Anzeige erstattet. Die BH stößt nach eigenen Angaben aber an die Grenze ihrer Kapazitäten, denn sie ist auch für alle Covid-Bescheide, Tests, Überprüfungen von Demos, Entschädigungen, die Kontakt-Verfolgung, etc. zuständig.
Privatvermieter wittern Geschäft
Auch in Schladming habe es Anfragen von Gästen für das Mieten von Apartments gegeben, sagte Bürgermeister Hermann Trinker. Es gebe eben viele private Vermieter: „wir sind kein Überwachungsstaat, aber wir haben das von Anfang an abgeblockt.” Bei Verdacht habe die Polizei an den betroffenen Adressen kontrolliert. Aber es gebe auch Autos mit ausländischen Kennzeichen, die nach wie vor im Ort herumfahren. Schladming habe zwar Zweitwohnsitze, aber die Massen seien das nicht. Personen, die sich beruflich in Schladming aufhalten, könne man an einer Hand abzählen.