Ausreisewilliger Afghane scheitert letztlich an Corona

Mit dem Zug quer durch Österreich

Ausreisewilliger Afghane scheitert letztlich an Corona

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Der Fall eines 29-jährigen Afghanen, der trotz verhängter Quarantäne mit dem Zug nach Deutschland fuhr und deshalb verurteilt wurde, wirft auch ein bedenkliches Licht auf die Asylpolitik in Österreich.

Bereits Mitte Oktober wurde der Afghane am Grenzübergang Freilassing aufgegriffen und auf Anordnung der Salzburger Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten in Untersuchungshaft genommen. Mitte November wurde der 29-Jährige beim Prozess am Salzburger Landesgericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer teilbedingte Haftstrafe von sieben Monaten, davon einen Monat unbedingt verurteilt (nicht rechtskräftig). Das milde Urteil überraschte besonders – möglich wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gewesen – da der Angeklagte sich auch im während des Prozesses uneinsichtig zeigte.

Corona-Tour quer durch Österreich

Angeblich um seinen Bruder in Deutschland zu besuchen, hatte sich der Mann trotz eines Quarantänebescheids der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha aufgrund eines positiven Corona-Tests von seiner Unterkunft entfernt und war zunächst mit der Straßenbahn nach Wien gefahren, um dort einen Zug zu nehmen um seinen Bruder in München zu besuchen. Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er zwar gewusst habe, dass er positiv auf das Coronavirus getestet worden war, sei aber überzeugt gewesen, dass er nicht Corona habe, weil er sportlich sei. Zudem führte er weiter an, habe er nicht gewußt, wie lange er in Absonderung hätte bleiben müssen, da ihm niemand den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft übersetzt habe. Die Angabe, dass er vor seiner Abreise negativ getestet worden sei, bezeichnete die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung – ein negatives Testergebnis konnte weder der Angeklagte vorweisen, noch lag es dem Gericht vor.

Afghane möchte in Ruhe gelassen werden

Allerdings war der 29-Jährige nach seiner Ergreifung in Salzburg getestet worden, wobei nach Angaben der zuständigen Spitalsärztin eine Ansteckungsgefahr bestanden haben. Die Richtigkeit dieses Tests wurde von dem Mann angezweifelt, vermutlich stimme aufgrund seiner Zeit in Afghanistan etwas mit seinem Blut nicht. An die Richterin addressiert erklärte er: „Wenn Sie mich nicht freilassen, dann lassen Sie mich in Ruhe“. Zudem bat er um Gnade und einen Freispruch. Der Afghane, der nach eigenen Angaben Vater von vier minderjährigen Kindern ist, die in Afghanistan leben, erklärte nach dem milden Urteil, dass er in Österreich keinen positiven Asylbescheid und auch keine Arbeit habe und deshalb endlich zu seinem Bruder nach Deutschland wolle. Fraglich ist allerdings ob man sich dort seiner annehmen würde oder ihn nicht sofort wieder nach Österreich zurückschickt.

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