Die Rechtsanwälte für Grundrechte, auch bekannt als Anwälte für Aufklärung, setzen sich seit Monaten gegen die Aushöhlung des Rechtsstaates und die schweren Grundrechtseingriffe im Zuge der angeblichen Corona-Pandemie ein. Die aktuell vorgeschlagenen Gesetzesnovellen, deren Begutachtungsfrist skandalöser Weise nur bis morgen, 3. Jänner, läuft, ist Anlass für eine scharfe Stellungnahme die auch als offener Brief vorliegt.
An das
Bundesministerium für Soziales
Gesundheit, Pflege und Komsumentenschutz
per Email
Pettnau, am 1.1.2021
Betreff: Stellungnahme zur Novelle EpiG, COVID-19-MG
Sehr geehrte Damen und Herren
Zunächst halte ich fest, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit einer Begutachtungsfrist von weniger als 3 Tagen, davon 2 Feiertage und am Wochenende, der Reihe unerhörter barbarischer Anschläge auf den Rechtsstaat und die Demokratie die Krone aufsetzt! Es ist zu hoffen, dass der VfGH nun nicht nur Formalentscheidungen trifft, weil sämtliche Begründungen – im Übrigen nach wie vor – der grundrechtsbeschneidenden Verordnungen fehlten und fehlen, sondern auch den im Wochentakt erfolgenden Änderungen der Rechtslage ein Ende setzt, die auch VfGH-Präsident a.D. Ludwig Adamovich in seinem Buch “wo wir stehen” als äußerst bedenklich gebrandmarkt hat.
Mit der vorliegenden Novelle soll eine Handhabe geschaffen werden, Menschen, die sich den “freiwilligen” screenings nicht zu unterziehen bereit sind, erstens die Freiheit zu entziehen und sie zweitens vom öffentlichen Leben auszuschließen.
Dies ist vollkommen indiskutabel!
- Die Tests (Antigen- ebenso wie PCR-Tests) stellen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und verletzen auch die nach GRC als “unantastbar” garantierte Menschenwürde. Es kann daher nur echte Freiwilligkeit einem screening zugrundegelegt werden.
- Es ist eine absolute Farce und verfassungsrechtlich ein Unding, an einen “freiwilligen” Test Rechtsfolgen wie Quarantäne oder Ausschluss von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu knüpfen. Ein solcher Test ist nicht freiwillig, wenn eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Screeningprogramm als Voraussetzung für das Betreten von Gastlokalen, Teilnahme von Veranstaltungen oder auch nur das Verlassen der eigenen Wohnung verlangt werden kann!
- Die Maßnahme ist auch ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erfüllen. Weder der Antigentest noch der PCR-Test sind geeignet und zugelassen, für ein screening an zu mehr als 99% gesunden Menschen eingesetzt zu werden. Auch dann nicht, wenn ein positives Antigentest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt wurde! Schon mathematische Gesetzmäßigkeiten führen dazu, dass bei so geringen Fallzahlen die Zahl der falsch positiven Ergebnisse weit über 50% beträgt. Dies sogar wenn die theoretische Spezifität der besten PCR-Testverfahren über 99% beträgt. Auch bei 99% Spezifität ist die Fehlerquote bei der sehr geringen Prävalenz von unter 1% (Gurgeltests in Schulen 0,34%, Massentest zuletzt unter 1%) weit im zweistelligen Bereich. Dazu kommen noch Fehler bei der Probenentnahme, beim Handling im Labor, Fehler bei der Datenverarbeitung usw., sodass die effektive Spezifität des PCR-Testverfahrens etwa bei 70% liegt. Den Menschen mit positivem Testergebnis ohne Krankheitssymptome werden zu Unrecht Grund- und Freiheitsrechte entzogen! Es ist auch ein positives Testergebnis in keiner Weise ein Beweis für eine vom Betroffenen ausgehende Ansteckungsgefahr, solange keine klinischen Symptome einer Erkrankung vorliegen, weil keines der Testverfahren ein aktuelles Virus detektiert, sondern nur RNA-Bruchstücke. Es gibt bereits mehrfach rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die einerseits ein PCR-Testergebnis als ungeeignet als Grundlage für politische Entscheidungen generell oder Freiheitsentzug im Einzelnen festgestellt haben. Es gibt auch die “asymptomatische Übertragung” nur dann, wenn die Symptome bagatellisiert oder noch nicht bemerkt werden, jedoch nicht, wenn eine Person mit dem Virus in Kontakt gekommen ist, aber nicht erkrankt. Eine ungeeignete Maßnahme kann auch nie verhältnismäßig sein!
- Auch die WHO räumt inzwischen offiziell ein, dass COVID-19 nicht gefährlicher ist als die Grippe, weder infektiöser noch letaler. Dieses Ergebnis würde noch wesentlich deutlicher ausfallen, wenn nicht absurderweise jedermann, der in den letzten 28 Tagen positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, unabhängig von der tatsächlichen Todesursache als COVID-Toter gezählt würde!
Ich empfehle daher die ersatzlose Streichung des Gesetzesvorhabens!
Dr. Christian Ortner
Sehr sehenswert ist zum Thema auch die Zusammenfassung durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Todor-Kostic, ebenso Mitglied bei der Vereinigung “Rechtsanwälte für Grundrechte“.

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