Was passiert, wenn Ausländer vor der Abschiebung den PCR-Test verweigern? Darüber gibt ein geheimes Polizei-Schreiben Aufschluss: Sie werden nicht abgeschoben! Besonders interessant die Begründung: Ein Testzwang wäre menschenrechtswidrig! FPÖ-General Michael Schnedlitz: “Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung!”
Dem Wochenblick wurde ein internes Papier der Landespolizei-Direktion Wien zugespielt. Das Schreiben, bei dem es sich um eine Dienstanweisung an Polizisten handelt, schockiert: Darin werden sie dazu angehalten, illegale Asylwerber gegebenenfalls aus der Schubhaft zu entlassen und nicht abzuschieben wenn sie keinen PCR-Test machen möchten.
Auszug aus der Dienstanweisung:
“Eingriff in körperliche Integrität”
Weil die Durchführung eines solchen Tests einen Eingriff in die körperliche Integrität im Sinne des 8. Artikels der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle, ergebe sich “für den Zweck einer Abschiebung” keine gesetzliche Grundlage, um “den Betroffenen eine Mitwirkung an bzw. eine Duldung der Testung” aufzuerlegen, heißt es in der Anweisung an die Polizisten.
Bei Test-Verweigerung werden Schubhäftlinge entlassen
Wenn aber ein negativer Test die Voraussetzung für die Einreise in den Drittstaat sei, so können die Schubhäftlinge, “sollten sie sich weigern […] an dem geplanten Flug nicht teilnehmen”, so die Information der Wiener Polizei. Doch anstatt die Illegalen daraufhin 14 Tage in Quarantäne zu halten, um sie daraufhin abschieben zu können, sollen diese sogar “aus der Anhaltung entlassen” werden!
Schnedlitz: Demütigung der eigenen Bevölkerung
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz regt das auf. Er verortet in dieser Vorgehensweise eine erhebliche Benachteiligung der Österreicher: “Die Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge, werden mit der Freiheit belohnt. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung.”