Corona: Bürgermeister bekommen Patientendaten – Ärzte nicht

Datenschutz treibt sonderbare Stilblüten

Corona: Bürgermeister bekommen Patientendaten – Ärzte nicht

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Die Datenschutz-Regeln sorgen auch in der Corona-Krise für Aufregungdiesmal geht es dabei um Patienten-Informationen und wer diese haben darf. 

Der aktuelle Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres thematisierte am Donnerstag in einem Interview mit der Presse eine skurrile Situation. Demnach würden zwar politisch gewählte Bürgermeister wissen, wer in ihrer Gemeinde eine COVID-19-Infektion habe. An viele behandelnde Ärzte darf diese Info allerdings nicht gelangen – wegen Datenschutzes.

Bürgermeister sind örtliche Gesundheitsbehörde

Dass diese Situation überhaupt passieren kann, begründet sich auch auf einer Kuriosität in der österreichischen Verwaltung. Denn als Gesundheitsbehörde gilt neben den üblichen Stellen in Land, Bund und Bezirk auf der Gemeindeebene eben auch der Bürgermeister – neben dem örtlichen Sprengelarzt. Prinzipiell sollen solche Daten bei meldepflichtigen Krankheiten auch den Sinn erfüllen, dass die politische Führung Maßnahmen treffen kann.

Datenschutz-Lockerung nach Gemeindebund-Begehr

Vor diesem Hintergrund forderte der Gemeindebund schon bald nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie von der übergeordneten Behörde – sprich dem Gesundheitsministerium – einen Informationsfluss. Und tatsächlich lockerte das Anschober-Ressort daraufhin die Datenschutz-Bestimmungen, die Bezirksverwaltungsbehörden durften weitergeben. Die Ärzte hingegen dürfen das nicht – Grund ist offenbar ebenfalls der Datenschutz.

Szekeres: Medizinische Betreuung nicht vom Bürgermeister

In der Realität bedeutet dies in vielen kleinen Gemeinden – in Tirol und im Burgenland gibt es sogar solche mit unter 100 Einwohnern – dass der Bürgermeister ein ziemlich genaues Bild über die Situation bekommt. Der Arzt bleibt allerdings zumeist weiter im Dunkeln. Für Szekeres ein untragbarer Zustand: “Die medizinische Betreuung erfolgt in der Regel aber nicht durch den Bürgermeister. Deshalb sollte der Arzt das wissen.”

Rechtliche Grundlage für Weitergabe unklar

Der Ärztekammer-Präsident gab an, dass er in den Entscheidungsfindungsprozess auch eingebunden war. Die übergeordneten Gesundheitsbehörden hätten auch Verständnis für das Anliegen der Ärzte. Aber, so Szekeres: “Sie tun sich schwer, eine rechtliche Lösung zu finden.” Woran es konkret krankt, ist ungewiss – man kann also nur spekulieren.

So besitzt etwa nicht jede Gemeinde einen Sprengelarzt – und bei mehreren Ärzten im Ort ist nicht jeder gleich ein Sprengelarzt. Eine Weitergabe von Daten fände somit über Verwaltungsgrenzen und unterschiedliche gesundheitliche Instanzen hinweg statt. Eines ist aber klar: Schon nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 sorgte die neue Rechtslage damals für kuriose Szenen auch in Ordinationen…

Kritiker sprechen von “unverzeihlicher Vorgangsweise”

Auch kritische Beobachter erkennen in der Situation einen eklatanten Schiefstand. So bezeichnet das Aufdecker-Portal EU-Infothek die Lage als “unverzeihliche Vorgangsweise”. Die Politik bediene sich einer “Möglichkeit zur Umgehung dieses Weitergabe-Verbotes”. Dass dies ausgerechnet bei Bürgermeistern lande öffne “in vielen Gemeinden auch dem Tratsch Tür und Tor” – und dies anhand sensibler Daten. Bei der Plattform wittert man dahinter indes eine mögliche “politische Absicht”.

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