Corona-Strafen – Erfahrungsbericht eines Anwalts

Rechtspanorama von Rechtsanwalt Dr. Georg Klammer

Corona-Strafen – Erfahrungsbericht eines Anwalts

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Insgesamt vertrete ich, RA Dr. Gregor Klammer, aktuell in rund 200 Coronastrafen-Verfahren, von denen mittlerweile rund 80 abgeschlossen werden konnten. Bisher gibt es für uns noch keine rechtskräftig inhaltlich negative Entscheidung. Lediglich bei verspätet eingebrachten Einsprüchen mussten die Strafen tatsächlich bezahlt werden.

Gestraft wurde hart und teilweise auch aufgrund von Lappalien. Für Verstoß gegen die Maskenpflicht im Auto oder das Benutzen eines Autos mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, wurde grundsätzlich eine Strafe von EUR 500 oder 600 verhängt.

Hier gibt es gute Nachrichten: Die Gerichte haben die Strafen in Zusammenhang mit Autofahrten bis zum Oktober 2020 ohne Ausnahme aufgehoben und in klaren Worten die Unvertretbarkeit dieser Strafen festgestellt.
Zunächst, weil ein Auto kein öffentlicher Ort ist; hinsichtlich des Nicht-Tragens einer NMS-Maske, weil es bis zum Herbst gar keine Strafnorm gab, die eine solche Verfehlung unter Strafe stellen würde. 

Hohe Strafen für Lappalien

Glück hatte daher eine Familie, die gemeinsam mit besuchenden Verwandten aus Schweden gerade ihren Umzug in eine andere Wohnung durchführte und prompt satte Strafen von insgesamt EUR 2.400 zu zahlen hatte! Ergebnis: Nach Beschwerden an das Gericht wurden die Strafen aufgehoben.

Auch ein Mann und seine zwei Freunde, die gemeinsam ein defektes Auto reparieren mussten, wurden mit EUR 1.800 gestraft. Mittlerweile sind zwei Strafen bereits eingestellt worden.

Eine Studentin und ihr Lebensgefährte in Graz erhielten Strafen für einen gemeinsamen nächtlichen Spaziergang, weil sie noch keine gemeinsame Meldeadresse hatten. Dabei schob die Studentin das Fahrrad, und dieses war zwischen beiden positioniert – der Sicherheits­abstand war klar eingehalten worden!
Doch die Polizei kannte keine Gnade und erstattete Anzeige. Auch diesen Fall konnten wir glücklicherweise gewinnen. Welches frisch verliebte Studentenpärchen könnte sich denn eine Strafe von EUR 1.200 für einen Spaziergang leisten?

Auch bei Selbstanzeigen zeigte die Polizei kein Erbarmen: Ein Besucher aus Tschechien irrte etwa im 1. Bezirk herum und erzählte ungefragt einem Polizisten, dass er zuvor die U-Bahn benutzt hatte.
Prompt erhielt er eine Strafe über EUR 500, weil er für die U-Bahn-Fahrt keinen Grund angeben konnte. Einstellung nach Einspruch! 

Es wird wieder intensiver gestraft

Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede: Graz und Wien stellten sich als Hardliner heraus, die in den ersten Wochen prinzipiell mit EUR 500 straften. Der Westen (Tirol, Salzburg) straften hingegen von Anfang an milder mit durchschnittlich EUR 120. 

Nach einer Sommerpause wird nun wieder deutlich intensiver gestraft. Strafen können daher gerne zu einer kostenlosen Vorprüfung auf unsere WhatsApp-Nummer 0650 72 83 562 gesandt werden.

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