Demo-Verbot aufgehoben: Der Sieg über den Berliner Senat

"Querdenker" gegen Corona-Politik atmen auf

Demo-Verbot aufgehoben: Der Sieg über den Berliner Senat

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Aufatmen unter den “Querdenkern”: die Berlin-Demo kann stattfinden! Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der morgigen Demonstration gegen die Corona-Politik heute gekippt.

Unter Auflagen kann die Veranstaltung, die vom “Querdenken”-Bündnis organisiert wird, nun doch stattfinden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa bekanntgab. So sollen morgen mehr als 22.500 Personen in Berlin gegen die Corona-Politik demonstrieren.

Berlin will Demo dennoch verhindern

Innensenator Andreas Geisel setzt alles daran, die Demo zu verhindern

Das Land Berlin will aber weiter alles daran setzen, um die Demo doch noch zu unterbinden. Bereits im Vorfeld zeigte sich die politische Motivation hinter den Verbotsphantasien.

So äußerte Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Vorfeld, dass er es kein zweites Mal hinnehme, dass “Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextreme” in Berlin demonstrieren.

Jetzt will der Berliner Senat das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung zur Aufhebung des Verbots nocheinmal bekräftigte.

Land Berlin war nicht überzeugend

Für das Verbot lagen keine rechtlichen Voraussetzungen vor, beschied das Verwaltungsgericht. Für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit würden keine ausreichenden Anhaltspunkte vorliegen. Außerdem hätten die Veranstalter im Vorfeld ein Hygienekonzept vorgelegt.
Letztlich habe das Land Berlin nicht überzeugend darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werde.

Präzise Organisation überzeugte Verwaltungsgericht

Vor allem, dass die Veranstalter durch die Bereitstellung von 900 Ordnern, einhundert Deeskalationsteams dafür vorgesorgt haben, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, überzeugte den Verwaltungsgerichtshof.

Auch dem Vorwurf, dass die Demonstranten der Abstandsgebot bewusst nicht einhalten würden, konnte der Verwaltungsgerichtshof nach Sichtung des Demo-Konzepts des Veranstalters Nichts abgewinnen.

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