Deutsches Gericht: vernichtendes Urteil an Lockdown-Politik

ZeroCovid illusorisch

Deutsches Gericht: vernichtendes Urteil an Lockdown-Politik

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Prof. Dr. Christoph Lütge, Wirtschaftsethiker an der Technischen Universität München, bezeichnet die ZeroCovid-Kampagne als völlig illusorisch. Er warnt vor den Kollateralschäden eines harten Lockdown und empfiehlt eine Änderung der Teststrategie. Die WHO weist erneut auf Zweck und Aussagekraft von PCR-Tests hin. Und ein deutsches Amtsgericht setzt in einem richtungsweisenden Urteil hinsichtlich Corona-Politik neue Maßstäbe.

Von Siri Sanning

Befürworter haben sich komplett verrannt

Die Befürworter von ZeroCovid und einem harten Lockdown haben sich komplett verrannt, ist Prof. Lütge sicher. In der Sendung Kontrovers, einem Politikmagazin des Bayerischen Rundfunks, bekräftigt der Ökonom seinen Vorwurf: Es sei unmöglich, die geforderten Inzidenzen im Winter zu erreichen, ZeroCovid sei illusorisch sei. Das sei auch die Ansicht zahlreicher Fachleute.

Man habe in Lockdowns gesehen, dass Menschen nicht nur an Covid, sondern auch an anderen verschleppten Erkrankungen sterben. Ein harter Lockdown gehe einher mit vielen Kollateralschäden.

Umstellung der Teststrategie gefordert

Lütge fordert eine wesentliche Umstellung der Teststrategie, wie das in anderen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt worden sei. Es müsse die Zahl der positiven Tests gesenkt werden. „Was wir zum Beispiel immer noch machen ist, dass wir asymptomatische Fälle testen. Leute ohne Symptome. Das ist komplett sinnlos,“ kritisiert der Ökonom und erinnert daran, dass man dies vor Corona auch niemals getan habe.

Keine Überlastung des Gesundheitssystems

Zum anderen habe man die tatsächlich Erkrankten zu betrachten. Es sei eben nicht so, dass die Intensivstationen in der Breite so belegt und so völlig überlastet seien, wie das immer behauptet werde. Man sehe vielmehr anhand der Zahlen eine für die Jahreszeit absolut normale Belegung sowie auch noch viele Kapazitäten und Reserven.

Das Durchschnittsalter der Corona-Toten liegt bekannterweise bei etwa 84 Jahren, führt Lütge aus. „Da stirbt man an Corona oder an etwas anderem. So ist es nun mal. Menschen sterben. Und wenn sie ihre Voruntersuchungen und anderes verpassen, sterben Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder aber auch an der Influenza, die plötzlich weg ist.

Prof. Lütge, Mitglied des Bayerischen Ethikrates, betont im Hinblick auf dessen bevorstehende Stellungnahme, dass es sein Bestreben sei, die Verhältnismäßigkeit der Corona-Massnahmen auf die Agenda zu bringen.

WHO: PCR-Test nur Teil der Diagnostik

Die Weltgesundheitsorganisation WHO konkretisiert in einer aktuellen Stellungnahme relevante Gesichtspunkte des Umgang mit PCR-Tests.

„Es wird nun darauf hingewiesen,“ so Ärzte klären auf, „dass der PCR-Test nur ein Teil der Diagnostik ist und eine abschließende Bewertung aus mehreren Parametern gestaltet werden muss. Jedem individuellen diagnostischen Ergebnis muss eine Kombination aus dem Zeitpunkt der Probenahme, dem Probentyp, den Assay-Spezifika, den klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status etwaiger Kontakte und epidemiologischen Informationen zugrunde liegen.“

Infektion nur mit vollständiger Diagnose belegbar

Für den deutschen Rechtsanwalt Ralf Ludwig bedeutet dies, dass die Gesundheitsämter und sämtliche medizinische Behandler nur dann von einer Infektion oder gar Erkrankung ausgehen dürfen, wenn diese genannten Informationen bekannt sind. Seinen Recherchen zufolge werden diese Daten seitens der Gesundheitsämter jedoch nicht einmal angefordert.

Die Science Files ziehen aus ihrer Analyse des Textes den Schluss, dass „ein PCR-Test nach Ansicht der WHO nutzlos ist, wenn ein Getesteter keine Symptome zeigt.“ Da die Mehrzahl derjenigen, die auf SARS-CoV-2 getestet werden, asymptomatisch ist, also keine Symptome zeigt, könne man sich das ungefähre Ausmass des „Messfehlers“ vorstellen.

Deutsches Gericht rechnet mit Lockdown-Politik ab

Die Justiz erwacht immer mehr aus ihrem Dornröschenschlaf (Wochenblick berichtete).
In einem jüngst veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Weimar übt nun ein Richter vernichtende Kritik an der Corona-Politik der deutschen Bundesregierung. Der Jurist Mag. Beneder von den Anwälten für Grundrechte fasst die wesentlichen Aspekte wie folgt zusammen:

  • Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kann nicht festgestellt werden
  • Ein Kontaktverbot widerspricht elementarsten Grundsätzen einer Gesellschaft und ist zudem wirkungslos Bürger sind nicht als potentielle Gefährder der Gesundheit Dritter zu betrachten
  • Entstandene Schäden sind bereits aufgrund des gigantischen Ausmasses der zusätzlichen Staatsverschuldung nicht verhältnismäßig zu den Massnahmen
  • Die Annahme einer hohen Letalität / hoher Sterbezahlen hat sich nicht bewahrheitet (Verweis auf Prof. Ioannidis)
  • Das als normal empfundene Leben wird zum Straftatbestand umgedeutet
  • Die wirtschaftlichen Schäden entstanden durch Massnahmen der Bundesregierung
    Zunahme der häuslichen Gewalt, Angst der Bevölkerung und daraus resultierende psychische Störungen
  • Zunahme der Suizide, Unterlassen von Operationen
  • Global betrachtet entstand durch die Massnahmen ein Vielfaches an Todesopfern als bzgl. Corona verhindert wurden

„Unverhältnismäßig“ sei ein geradezu farbloser Ausdruck, um das Verhältnis des Nutzens der Corona-Massnahmen und der durch sie verursachten Schäden zu beschreiben, schließt Beneder seine Aufzählung. Man warte nun auf eine ähnlich mutige Gerichtsentscheidung in Österreich.

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