Der Architekt Johannes Engelhardt hält die Schutzwirkung von Mund-Nasen-Masken für nicht belegt. Deshalb klagte er die Stadt Düsseldorf aufgrund der dort geltenden allgemeinen Maskenpflicht. Nun urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren: Die Allgemeinverfügung wäre zu unbestimmt. Die Stadt hob die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung auf.
Die Entscheidung fiel am Montag, dem 9. November. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass eine allgemeine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet rechtswidrig wäre (Aktenzeichen 26 L 2226/20). Für den Bürger wäre nicht eindeutig erkennbar, wann er der Maskenpflicht unterliege. Zudem kritisierte das Gericht eine Abstandsregelung von fünf Metern, die deutlich über die bundesweit geltende Coronaschutzverordnung hinausginge, welche nur 1,5 Meter vorsieht.
Stadt kündigte verbesserte Verordnung an
Die Stadt Düsseldorf reagierte und hob die Allgemeinverfügung noch am Montag auf. Eine reparierte Fassung wurde für Dienstag angekündigt. Der Antragsteller Johannes Engelhardt lässt sich dadurch aber nicht entmutigen. “Notfalls klagen wir weiter” zitierte die Bild-Zeitung seinen Anwalt. Dieser betonte, dass die Stadt mit ihrer Verordnung weit über das Ziel hinausgeschossen wäre. Dabei betonte der Jurist, dass es in dem Rechtsstreit nicht um jegliche Maskenvorschrift ginge. Man müsse – sinngemäß – aber alleine an der frischen Luft ohne Maske herumlaufen können, speziell wenn man alleine auf der Straße ist.
Das Urteil könnte sich als richtungsweisend für ähnliche Verordnungen in anderen deutschen Kommunen erweisen.