Ein notweniger Kampf zur Erhaltung der Grundrechte

So schauts aus

Ein notweniger Kampf zur Erhaltung der Grundrechte

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, bekommen die Bürger dieses Landes schon von klein auf eingetrichtert, und erst recht sollte niemand vor Strafe geschützt werden, der vorsätzlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Ein Kommentar von Kurt Guggenbichler

Doch genau dies macht die grün-türkise Regierung nun schon seit einem Jahr mit ihren Covid-19-Notstandsverordnungen, die vom Verfassungsgerichtshof letztlich immer wieder wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden.
Dabei ist es völlig egal, welche Gründe dem jeweiligen Gesetzesverstoß zu Grunde liegen. Ein Täter, der aus der Not heraus eine Bank überfällt, darf auch nicht mit Straffreiheit rechnen. Macht er dies trotzdem mehrmals hintereinander, gilt er als schwerer Rückfalltäter.

Freiheit jeden Tag aufs Neue erkämpfen

Nur unsere Regierung darf weiter permanent gegen das Grundgesetz verstoßen und jene Leute drangsalieren, die mit Protestmärschen auf die Einhaltung ihrer verbrieften Grundrechte pochen. Mein früherer Chef, OÖN-Chefredakteur Hermann Polz, pflegte mir immer zu predigen, dass zwar auch die Pressefreiheit im Gesetzt verankert sei, diese aber dennoch jeden Tag aufs Neue erkämpft werden müsse. Dasselbe gilt es nun auch für den Erhalt unserer Grundgesetze zu tun, und nichts anderes machen die vielen Protestierer. Dies sollten Demokraten eigentlich zu schätzen wissen.

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