Als Reaktion will die EU ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz und zur Prävention gegen Kindesmissbrauch auf den Weg bringen.
EU-Kommissarin Ylva Johansson sieht dringenden Handlungsbedarf. Denn seit Beginn der Corona-Krise hat sich die Nachfrage nach Material zu sexuellem Kindesmissbrauch in einigen Ländern der Europäischen Union um bis zu 30 Prozent erhöht. Laut der Schwedin registrierte auch das amerikanische Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (US National Center for Missing & Exploited Children – NCMEC) in letzter Zeit einen deutlichen Anstieg der Zahlen. Diese stiegen um mehr als 400 Prozent von rund einer Million im April 2019 auf rund 4,1 Millionen im April 2020.
Auch neue gesetzliche Regelungen
Allein auf Präventionsmaßnahmen könne man sich nicht verlassen, so Johansson: „Wir müssen unsere Gesetze auch durchsetzen, wenn sie gebrochen werden, und zeigen, dass unsere Werte gelten – sowohl im Internet als auch im konkreten Leben.“ Daher sollen die Pläne auch neue gesetzgeberische Maßnahmen enthalten. Zudem will die Kommissarin künftig die Zusammenarbeit mit Internetunternehmen forcieren. Denn das Internet ist „leider ein entscheidender Faktor“ für die Suche von Tätern nach Kindern als neue Opfer. Außerdem soll ein EU-Zentrums zum Kinderschutz aufgebaut werden, erklärt Johansson und weist darauf hin, dass es auch eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und gegenseitigen Austausch über erfolgreiche Maßnahmen geben soll.
Gesetze schützen oft die Täter
Aufgrund der aktuellen Missbrauchsfälle in Deutschland sieht auch der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, dringenden Handlungsbedarf. Der Bundesbeauftragte fordert etwa „eine Schärfung der Ermittlungsinstrumente wie die EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen“. Dies sieht auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, so und beklagte, dass viele Internetprovider ihrer Pflicht – die Nutzerdaten innerhalb der gesetzlichen Mindestspeicherfrist aufzubewahren – nicht nachkommen. Zudem sieht er es als problematisch an, dass der Täterschutz durch das deutsche und europäische Datenschutzrecht viel effektiver ist, als er sein dürfte. So kommt es vor, dass die Durchsetzung des in Deutschland geltenden Rechts auf dem Feld der Kinderpornographie in den meisten Fällen nur dann gelingt, wenn die Behörden hierzulande die entsprechenden Hinweise aus dem in den Vereinigten Staaten ansässigen National Center for Missing and Exploited Children erhalten haben.