Exempel an oberösterreichischem Volksschuldirektor statuiert

Kritische Stimmen werden mundtot gemacht

Exempel an oberösterreichischem Volksschuldirektor statuiert

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Der Direktor dreier Volksschulen im Bezirk Grieskirchen, der wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration in Wien vom Dienst freigestellt wurde, ist nun abgesetzt und versetzt worden.

„Offenbar sollen Lehrer, die öffentlich auf das durch die Schulschließungen verursachte Leid der Kinder und Jugendlichen hinweisen, mundtot gemacht werden“, heißt es in der Presseerklärung des Rechtsbeistandes des Pädagogen. Denn dieser wurde nun als Direktor abgesetzt und als „normaler Volksschullehrer“ an eine Kleinstschule versetzt. Zudem erfuhr der Volksschuldirektor laut Angaben seines Rechtsanwalts von diesem Schritt zuerst durch Medienvertreter. Und auch eine offizielle Stellungsnahme der Bildungsdirektion war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelangt.

Überwältigende Unterstützung für Direktor

Während die Bildungsdirektion eine harte Linie fährt, stehen die betroffenen Elternvertreter und Lehrerkollegen hinter dem Volksschuldirektor. Eine Unterschriftenaktion erbrachte innerhalb kürzester Zeit mehr als 500 physische Unterschriften. Und auch mit einer Onlinepetition unter dem Titel „Wir wollen unseren Direktor Michael Kaltseis zurück“ wurden innerhalb weniger Tage mehr als 4.000 Unterschriften gesammelt. Gegenüber dem “Wochenblick” erklärte der Initiator der Petition, dass sich Direktor Kaltseis immer sehr für die Bedürfnisse der Eltern und vor allem der ihm anvertrauten Kinder eingesetzt habe, dies sei auch der Grund gewesen, die Onlinepetition zu starten. Zudem sei es mittlerweile bedenklich, wie öffentliche Stellen gegen die freie Meinungsäußerung vorgehen.

Wegen Demonstration berufliche Nachteile

Ins Rollen gekommen war der Fall, weil der Direktor am 16. Jänner in Wien an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hatte. Nach eigenem Bekunden wollte er dabei auf die, für Kinder und Jugendliche schädliche Situation der Schulschließungen aufmerksam machen. Dass er privat seine Meinung äußerte und zudem ärztlich attestiert keinen Mund-Nasen-Schutz trug, sorgte anschließend für die Dienstfreistellung des Pädagogen von Seiten der Bildungsdirektion. Dessen Rechtsanwalt prüft nun rechtliche Schritte.

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