Als sich die Anzahl der Blutgerinnsel bei jüngeren Patienten nach einer Impfung mit dem “Astra Zeneca”-Mittel häufte, geschah etwas Unvorhergesehenes: Immer mehr Länder in Europa – nicht so Österreich – setzten den Vektor-Impfstoff zeitweise aus. Nun hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu entscheiden, ob sie die Zulassung entzieht. Dabei hätte es gar nicht so weit kommen müssen, denn eine Reihe mutiger Ärzte warnte schon vor Wochen – und zwar im Bezug auf alle drei damals zugelassenen Impfstoffe.
Selbst die EMA wollte dann aber nicht den “Astra Zeneca”-Stoff stoppen, es seien nur Warnhinweise zum Thrombose-Risiko im Beipackzettel zu erwähnen. Mit den beiden mRNA-Impfungen von Moderna und Pfizer/Biontech setzte sich die Agentur hingegen gar nicht auseinander, obwohl auch dort seit Impfbeginn schwere Nebenwirkungen gemeldet wurden. Auch dort ließen Todesfälle kurz nach der Impfgabe alle Alarmglocken schrillen, obwohl offiziell kein Zusammenhang nachweisbar wurde. Dabei haben alle nur eine Notfall-Zulassung und sollten unter besonderer Beobachtung stehen.
Warnung vor Thrombosen bei allen drei Impfstoffen
Die reale Gefahr von Blutgerinnseln bei allen drei Impfstoffen – auf diese Möglichkeit wies eine Gruppe renommierter Ärzte und Wissenschaftler die EMA bereits am 28. Feber in einem Brief hin. Unter ihnen befand sich neben Dr. Sucharit Bhakdi mit Dr. Mike Yeadon auch ein ehemaliger Vizechef von Pfizer, der bereits vor einiger Zeit vor der Impfung warnte. Sie forderten eine Antwort auf sieben dringende Fragen innerhalb von sieben Tagen – und wurden offenbar schlichtweg ignoriert.
Dabei stellen sie bereits in der Einleitung heraus: Es geht hier nicht nur um den auch vom Mainstream mittlerweile kritisch beäugten Impfstoff von “Astra Zeneca”, sondern auch um die unkritisch hochgelobten Produkte der Konkurrenz. Wörtlich äußern sie nämlich ihre Sorge, dass “nach der Impfung von zuvor gesunden, jüngeren Menschen mit den genbasierten COVID-19-Impfstoffen über ein breites Spektrum von Nebenwirkungen berichtet wird.”
Bhakdi & Co.: Zulassung “voreilig und rücksichtslos”
Es bestünden schwerwiegende Bedenken, dass die Zulassung der Impfstoffe durch die EMA “voreilig und rücksichtslos” geschah und dass deren Verabreichung einen “Menschenversuch” darstelle. Daher müsse die EMA mehrere Nachweise über die Sicherheit der jeweiligen Vakzine geben. Die sieben Punkte der Ärzte legen dabei offen, wie und weshalb es bei diesen Impfungen zu Gerinnungsstörungen kommen kann. Aber der Reihe nach.
So solle die EMA nachweisen, dass präklinische Tiermodelle bei allen drei Impfstoffen – diese Modell sind für Phase-1-Studien nämlich Pflicht – ausschließen, dass die gen-basierten Impfstoff in die Blutbahnen gelangen und sich im Körper verbreiten. Dafür verweisen sie auf ein Paper aus dem Jahr 2019, das vor der Verbreitung sogenannter Lipid-Nanopartikel im Körper bei mRNA-Impfungen warnte. Damals war noch kein auf diesem Prinzip basierendes Vakzin für irgendeine Krankheit zugelassen.
Blutkörperchen starten Angriff auf Zellsysteme
Andernfalls, so die Experten, müsse man damit rechnen, dass die Stoffe in der Zirkulation verbleiben und von Endothelzellen aufgenommen werden. Dabei sei anzunehmen, dass dies gerade an “Stellen mit langsamem Blutfluss, also in kleinen Gefäßen und Kapillaren geschieht”. Endothelzellen regulieren als Barriere den Austausch des Stoffwechsels zwischen Blut und Gewebe und beeinflussen daher die Fließfähigkeit des Blutes.
Falls dies nicht nachweisbar sei, müsse man damit rechnen, dass vom Spike-Protein abgeleitete Peptide an der Oberfläche der Zellen präsentiert werden. Die für die Aminosäurebindungen verantwortlichen organischen Verbindungen würden bei vielen gesunden Menschen durch CD8-Lymphozyten erkannt. Darunter versteht man eine Gruppe weißer Blutzellen, die der Immunabwehr dienen. Dies passiere bei früheren COVID-Infektionen oder bei Kreuzreaktionen mit anderen Coronavirus-Typen.
Man müsse “davon ausgehen, dass diese Lymphozyten einen Angriff auf die entsprechenden Zellen starten.” Auf gut deutsch: Die durch die Impfung zugeführte Informationen könnten die gesunde und körpereigene Immunreaktion unterbinden. Vor der folgenden Immunflucht warnte zuletzt bereits ein Ex-Gates-Mitarbeiter, der sich sorgt, dass das Virus in der Folge zu einem “unkontrollierbaren Monster” werden könnte.
Thrombosen als direkte Folge des Zellangriffs
Der nächste Punkt lässt dann aber besonders aufhorchen: Demnach wäre das Auftreten von Thrombosen keine zufällige “seltene Nebenwirkung”, sondern eine Folge dieses Zell-Angriffs. Es sei damit zurechnen, dass es “an unzähligen Stellen im Körper zu einer Endothelschädigung mit anschließender Auslösung der Blutgerinnung durch Thrombozytenaktivierung kommt”.
Die Folgen wären schlimm: Die Thrombozyten – auch als Blutplättchen bekannt – würden abfallen und sogenannte D-Dimere würden Auftreten. Darunter versteht man Proteine, die als Abbauprodukte der körpereigenen Auflösung von Blutgerinnseln im Blutplasma vorkommen. Deren erhöhtes Auftreten ist ein Indiz in der Differentialdiagnostik – sie können Hinweise auf bösartige Tumore geben. Auch in der Bestimmung des Vorliegens von Lungenembolien ist deren Nachweis maßgeblich.
Mangel an Blutplättchen bei Geimpften nachgewiesen
Zwar ist der Nachweis von D-Dimeren eine Möglichkeit, um solche Embolien eigentlich auszuschließen. Aber gerade vor dem Hintergrund, dass eine Kollegin der an einer Hirn-Thrombose verstorbenen Zwettler Krankenschwester eine Lungenembolie erlitt, lässt aufhorchen. Denn es suggeriert, dass die Immunsysteme unterschiedlich reagierten und doch beide eine üble Nebenwirkung hatten. Möglich sind in der Folge dieser Symptomatik übrigens auch andere starke Blutungen und sogar Schlaganfälle. Die EMA möge den Ausschluss dieser Möglichkeiten prüfen, so die Ärzte in Sorge.
Der Mangel an Blutplättchen ist aber noch ein weiteres Indiz. Denn diese wurde bereits sowohl bei schweren Fällen eine Corona-Infektion ebenso wie bei einigen Geimpften nachgewiesen. Gerade hier wollen die Ärzte also einen EMA-Nachweis, dass eine potenzielle Gefahr einer Thrombozyten-Aktivierung, die zu einer verstreuten Gerinnerung im Gefäß führen kann, ausgeschlossen sei. Der Zusammenhang ist hier auch deshalb möglich, weil das SARS-CoV-2-Spike Protein den ACE2-Rezeptor auf diese Blutplättchen bindet.
Notfall als Zulassungsgrund soll nachgewiesen werden
Zuletzt fordern die Mediziner “schlüssige Beweise” dafür, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der bedingten Marktzulassung ein “tatsächlicher Notfall vorlag”, um die eilige Zulassung der Verwendung am Menschen zu rechtfertigen. In Ermangelung all der eingeforderten Beweise, solle die Zulassung zurückgezogen werden, bis die Fragen geklärt seien. Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen “Menschenversuch” handelt, was einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex bedeute.
Dieser verlangt seit der Urteilsverkündung im Jahr 1947 gegen mehrere leitende Ärzte der NS-Zeit, dass bei solchen Versuchen “die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich” sei. Dies muss seitdem in Abwesenheit von Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeiner anderen Form der Überredung oder des Zwanges geschehen. Da die EMA sich binnen sieben Tagen nicht äußerte, kam es zur Veröffentlichung des Schreibens als offener Brief.