FFP2-Maskenzwang als Vorwand: Kärntnerin wurde Wahlrecht verweigert!

Trotz schriftlicher Zusicherung gab es Anzeigen

FFP2-Maskenzwang als Vorwand: Kärntnerin wurde Wahlrecht verweigert!

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In Kärnten fanden am Sonntag, den 28. Februar Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Ein Leser wandte sich mit einem kuriosen Fall an uns. Herr Markus A. erzählt uns, dass er sich bereits vor den Wahlen wegen der Ausübung des Wahlrechts, wenn keine Maske getragen werde, erkundigte. Er war nicht der Einzige, der an diesem Tag auf Probleme bei der Stimmabgabe stieß…

Herr A. erhielt ein Schreiben des Villacher Bürgermeisters, dass die Verweigerung einer Maske nicht zum Verlust des Wahlrechts führe, da dieses eines der elementarsten Bürgerrechte in einer Demokratie sei. Dieses Schreiben liegt dem Wochenblick vor. Dennoch werden in derselben Gemeinde Personen, die das Wahllokal ohne eine Atemschutzmaske, sprich FFP2-Maske, betreten, zur Anzeige gebracht und diese sind mit bis zu € 500,- Geldstrafe zu bestrafen. Auch dieses Schreiben liegt der Redaktion vor.

Stoffmaske reicht nicht für Stimmabgabe

In einer weiteren Kärntner Gemeinde, nämlich in Klagenfurt, wurde einer Wählerin der Gang zur Wahlurne gänzlich verwehrt. Frau Alexandra F. wollte ihr Wahlrecht wahrnehmen. Da sie aber keine FFP2-Maske trug, verwehrte man ihr überhaupt den Zutritt zum Wahllokal. Frau F. schilderte uns, dass sie aufgrund einer starken Pollenallergie massive Probleme mit dem Tragen einer FFP2-Maske habe.

„Trotz meiner Allergie besitze ich kein ärztliches Attest. Ich bot den Herren beim Einlass zum Wahllokal an, eine Stoffmaske zu tragen, um das Wahllokal betreten zu können. Diese beiden Herren wussten nicht so recht, wie sie reagieren sollten. Es mischte sich dann ein Wahlbeisitzer ein, der gerade eine Pause an der frischen Luft machte und sagte mir klipp und klar, dass ich ohne FFP2-Maske das Wahllokal nicht betreten dürfe.”

Frau konnte Wahlrecht nicht wahrnehmen

“Dies würde bedeuten, dass ich somit meine Stimme nicht abgeben könne. So verließ ich unverrichteter Dinge den Vorplatz des Wahllokales,” so Frau F. über die Zurückweisung vor der Stimmabgabe. Sie ist schockiert: Es werde nun auch nicht mehr davor zurückgeschreckt eines der wichtigsten Rechte einzuschränken oder gar zu verwehren.

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