Gericht erteilt Behörde Abfuhr: Heilpraktiker verstieß nicht gegen Notstand

Außer Spesen nichts gewesen

Gericht erteilt Behörde Abfuhr: Heilpraktiker verstieß nicht gegen Notstand

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Abgeblitzt ist die Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmunden am Montagmittag beim Landesverwaltungsgericht (LVWG) mit ihrer Strafanzeige gegen den Heilpraktiker Josef Fattinger (63) aus Gschwandt. Ihm war vorgeworfen worden, in der Zeit des vorjährigen Lockdowns in seiner „Betriebsstätte Heilende Hände“ eine Patientin behandelt und damit gegen die Covid-19-Notstandsverordnung verstoßen zu haben. Da sich die Anzeige der Behörde lediglich auf einen ihr zugespielten Bericht aus dem Internet stützte, wurde Fattinger freigesprochen.

Von Kurt Guggenbichler

Keine Augenzeugen – und wohl auch kein Verstoß

Augenzeugen des Vorfalls, den man Fattinger anlastete, gab es keine und in seiner schriftlichen Rechtfertigung an die BH bestritt er auch jeglichen Verstoß. Dennoch brummte ihm die Bezirksbehörde eine Strafe von 3.300 Euro auf, die der Heilpraktiker aber nicht bezahlte, weshalb es dann auch zu der Verhandlung vor dem LVWG kam.

Dort trug Fattinger vor, am 22. April 2020 um 17.44 Uhr bei Gartenarbeiten eine Frau auf der Straße dabei beobachtet zu haben, wie diese offenbar schmerzgeplagt zu einem Müllcontainer ging. Daraufhin habe er sie gefragt, ob es denn sein könne, dass mit Bewegungsapparat etwas nicht stimme?

Bei der Frau handelte es sich um Victoria W. aus Neukirchen, die die Frage bejahte und dem Heilpraktiker daraufhin auch ihr Leiden kurz schilderte. Fattinger bot ihr spontan an, mit ihr etwas später eingehender über ihr Handicap zu reden, wenn sie es wolle, was hilfreich für sie sein könne.

Nächstenliebe als vermeintliches Vergehen

„In meinem Wohnzimmer haben wir uns dann bei einer Tasse Tee und bei Einhaltung des Mindestabstandes über ihre Probleme unterhalten“, erklärte er dann vor der Richterin, was auch Victoria W. bestätigte. Zum Abschluss ihrer Unterhaltung habe er der Frau noch einige Tipps gegeben und ihr dann beim Verlassen der Wohnung auch noch seinen Praxisräumen mit den darin befindlichen Wirbelsäulenbildern gezeigt. Behandelt hätte er die Frau dort aber nicht.

Dies wurde von den Vertretern der BH bei der Gerichtsverhandlung freilich bezweifelt und sie stellten auch fest, dass die Zeugin für sie nicht glaubwürdig sei. Doch da Victoria W. die Aussage Fattingers nachdrücklich bestätigte, blieb der Richterin gar nichts anderes übrig, als den Heilpraktiker von dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Covid-Verordnung freizusprechen.

Sinnlos-Verfahren: Heilpraktiker verärgert

„Außer Spesen nichts gewesen“, gab sich der Freigesprochene nach der Verhandlung erleichtert, der aber auch anerkennend feststellte, dass die Rechtssprechung in unserem Land offenbar doch noch funktioniere. Bezahlen muss er nun nichts, außer der Anfangstätigkeit seines Anwalts, die ihn 660 Euro kostet.

“Das hätten wir uns alles sparen können, wenn die BH nicht darauf erpicht gewesen wäre, mir aus einer Internet-Nachricht unbedingt einen Strick drehen zu wollen”, räsonierte Fattinger. „Schade um die Zeit, die bei solchen Aktionen draufgeht und die ihn, das Gericht und letztlich auch die BH unnötig beschäftigt.“

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