Gericht hebt Ladensperre auf – Regierung sperrt einfach ganzen Handel

Staat schärft in Windeseile nach - Wie gewonnen, so zerronnen

Gericht hebt Ladensperre auf – Regierung sperrt einfach ganzen Handel

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Ein besonderer Fall der Missachtung der Absicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit spielte sich in Nordrhein-Westfalen ab. Als das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Sperre von Elektronik- und Modehändler unrechtmäßig, weil diskriminierende sei, ging alles ganz schnell. In nur wenigen Stunden “besserte” die Landesregierung nach – allerdings nicht im Sinne einer Öffnung. 

Es war ein Paukenschlag, dessen Widerhall aber nicht allzu lange andauerte: Denn, als das zuständige Höchstgericht den Lockdown außer Kraft setzte, zeigte der Staat, wie schnell er reagieren kann, wenn er nur will. Unverzüglich erließ die CDU/FDP-Regierung nämlich eine neue Regelung – und die ist noch strenger als zuvor, wie die “Deutschen Wirtschaftsnachrichten” berichten. Künftig gilt er nämlich auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte.

Terminpflicht und Kundenbeschränkungen am Prüfstand

Diese hatten zuvor uneingeschränkt öffnen dürfen. Die anderen Branchen mussten sich aber an eine Pflicht zur Terminvereinbarung halten. Außerdem mussten sie jedem Kunden einen Platz von 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einräumen – für viele kleine Geschäfte ein schwieriges Unterfangen.

Das ordentliche Gericht sah darin einen groben Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Land überschreite seinen Spielraum, weil es für diese Differenzierung keinen einleuchtenden Grund gäbe. Die Klage ging von einer “Media Markt”-Filiale in Münster aus.

Zwang für alle statt Freiheit für alle

Anstatt sich der Schlappe einer verfassungsfeindlichen Verordnung fügte, entschied die Landesregierung einfach: Wenn es für einige nicht geht, kann es nicht für alle gehen – sondern darf für niemanden gelten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte die Verschärfung dann allen Ernstens mit den “Maßgaben des Gerichts”, welche man nun “konsequent” umsetze. 

Freilich hatte der Richterspruch ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Neuregelung ohne jegliche Differenzierung abgestellt. Und den Zweifel von “Media Markt” an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen ließ das Gericht nicht vollständig gelten und sah die Einschränkung an sich für zumindest gerechtfertigt an.

Dass die Landesregierung daraus einen Freibrief konstruierte, in Windeseile für alle zu verschärfen, lässt trotzdem tief blicken, wie weit sich die deutsche Politik schon von der Freiheit als Leitlinie bei ihren Maßnahmen entfernt hat… 

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