Wieder wurden vom Nationalrat last-Minute-Gesetze aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Am Freitag zählte dazu die Ausweitung der Maskenpflicht. Laut Medienberichten forderte Gesundheitsminister Anschober eine große Ausweitung seiner Befugnisse – inklusive der Möglichkeit Strafen auszusprechen. Diesen Wünschen wurde mehrheitlich stattgegeben.
Seit dem “Oster Erlass” aus dem Gesundheitsministerium herrscht Aufregung in Österreich. Es wäre ein “Appell gegen jede Art privater Osterfeste”, so Anschober. Verordnet wurde, dass “sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen” wären.
Anschober verspricht präzisere Version
Anschober verbreitete später die kreative Ansicht, dass dieser Text so zu verstehen wäre, dass zu Personen des selben Haushalts eben maximal fünf weitere Personen dazukommen dürften. Für Montag wurde eine Präzisierung versprochen. Auf sozialen Medien wird schon rege diskutiert, ob der Appell im selben Wortlaut auch zu den nahenden Ramadan-Feierlichkeiten ausgesprochen werden wird, also ein “Apell gegen jede Art privater Ramadan-Feiern”.
Bis zu 30.000 Euro Strafe für Zuwiderhandelnde?
Das Gesundheitsministerium unter Rudolf Anschober forderte vergangenen Freitag vom Parlament jedenfalls eine große Ausweitung der Befugnisse – und erhielt sie. So kann Anschober in Hinkunft auch regeln, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen. Experten erwarten eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Büros und andere Arbeitsstätten. Diese Befugnis soll mit der Möglichkeit Strafen zu verhängen einhergehen. Zuwiderhandelnden drohe dann eine Geldstrafe von 3.600 bis 30.000 Euro. Dazu müsse aber noch ein neuer Erlass herausgegeben werden.