Ende Jänner 2021 wurden Protestaktionen gegen die Abschiebung von drei abgelehnten Asylwerberinnen polizeilich aufgelöst. Innenminister Karl Nehammer beantwortete nun eine parlamentarische Anfrage zu den Kundgebungen und deren Konsequenzen: Es gibt keine – nicht für solche Demos.
Die Protest-Aktionen einiger linker Aktivisten am 27. und 28. Jänner des Jahres, die sich gegen die Abschiebung dreier Schülerinnen nach Georgien und Armenien richteten, wären nicht oder nicht ordnungsgemäß angemeldet gewesen, steht in der Beantwortung zu lesen. Auf die Frage, ob die Proteste an sich Verstöße gegen die Corona-Regeln darstellen würden, antwortete Nehammer, dass diese nach dem Versammlungsgesetzt zulässig gewesen wären. Die Versammlungsfreiheit hatte hier laut dem Innenminister offenbar Gültigkeit. Die Teilnehmer an diesen Demonstrationen haben also mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen. Ein Schlag ins Gesicht demokratisch denkender Menschen, erinnert man sich an die gesetzwidrige Untersagung der Großdemonstration am 31. Jänner gegen die Corona-Maßnahmen (Wochenblick berichtete).
Einmal verhältnismäßig, das andere Mal nicht?
Doch die Ungleichbehandlung hört hier noch nicht auf. Von Maßnahmen gegen diese Personen sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abzusehen, da der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden konnte. Die linken Demonstranten wurden und werden also demnach nicht mit Anzeigen bedacht, wie das bei den Teilnehmern der Corona-Demos so gerne gemacht wird. Keine Personalienfeststellungen oder Verwaltungsstrafen, doch müssten Demonstrationen seitens der Staatsgewalt nicht gleichbehandelt werden?
Verstehen Corona-Kritiker die Grundrechte falsch?
Wie hätte ein vergleichbarer Polizeieinsatz wohl bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen ausgesehen? Wird auch bei Corona-Demos abgewogen, ob nicht „gelindere Mittel“ ausreichen würden, um den „gesetzmäßigen Zustand herzustellen“? Die Beispiele der jüngsten Vergangenheit zeichnen leider ein anderes, trauriges Bild der Realität. Einkesselungen von Demonstranten durch Polizeibeamte, wohl mit dem Ziel, aggressive Reaktionen zu provozieren, Einsatz von Pfefferspray gegen friedliebende „Freiheitskämpfer“ und Ausstellen von Strafmandaten standen und stehen noch immer an der Tagesordnung bei Corona-Protesten.
Seitens der Polizei und der Regierung wird den Kritikern der Corona-Maßnahmen das Leben so schwer gemacht wie nur irgend möglich. Regierungskritik darf scheinbar nur von einer Seite, der richtigen kommen – von links. Ein Messen mit zweierlei Maß könnte man hier unterstellen. Der Eindruck, es gäbe gute und schlechte Demonstrationen drängt sich auf; richtig und falsch verstandene Grund- und Freiheitsrechte.
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