Viele Österreicher beschäftigt derzeit die Frage, ob der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen kann oder berechtigt ist, Informationen zum Impfstatus seiner Angestellten abzufragen. Dabei gehen die Meinungen stark auseinander.
Drei Juristen, fünf Meinungen, so heißt es oftmals, wenn man juristischen Rat einholen will. Von einer – als exakt zu bezeichnenden – Wissenschaft ist die Jurisprudenz also weit entfernt. Überall, ob bei Kronenzeitung, Wiener Zeitung oder auch vonseiten der WKO wird oftmals von möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Weigerung gesprochen. Offenbar soll auch hier Panik erzeugt werden, um die Menschen an die Nadel zu bringen. Auch Wochenblick befragte dazu schon Juristen. Rechtsanwältin Michaela Hämmerle, die auch bei der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ ist, erklärte damals, dass es in Österreich bisher keine Impfpflicht gäbe – einzige Ausnahme seien Gesundheitsberufe nach dem Epidemiegesetz. Auch einen Impfnachweis könne der Arbeitgeber nicht verlangen.
Auch Kündigungen fraglich
Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich ist nun der Rechtsansicht, dass Arbeitgeber kein Recht auf eine Auskunft bezüglich des Impfstatus der Beschäftigten hätten. Dies gelte auch bei Bewerbungsgesprächen, da Gesundheitsdaten datenschutzrechtlich besonders streng geschützt sind. Zwar würde es laut AK Ausnahmen geben, etwa wenn der Arbeitgeber besonderes Interesse am Impfstatus hat, um Kunden zu schützen, doch dies sei nach Ansicht der AK derzeit nur schwer zu begründen, da wissenschaftlich noch immer nicht geklärt sei, ob die Impfung tatsächlich vor Weitergabe und Ansteckung schützt. Auch Kündigungen seien wegen einer fehlenden gesetzlichen Impfpflicht unzulässig, wenn der Arbeitnehmer mangelnde Impfbereitschaft zeigt.
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