Ein Symbol, das zur Spaltung der Gesellschaft führt – der von der Regierung angeordnete Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht führt im Alltag zu großen Problemen. Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing von Menschen, die keine Maske tragen, sind an der Tagesordnung. Maskenbefreite werden als Menschen zweiter Klasse behandelt. Die Menschlichkeit bleibt völlig auf der Strecke.
Von Elsa Mittmannsgruber und Maria Adler
Martina L. und ihre Nichte zählen zu jenen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das sie vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit. Völlig aufgelöst wandte sie sich unlängst an den Wochenblick. In Pasching wurden sie von mehreren Verkäuferinnen aufs Wildeste eines Geschäftes verwiesen und ihr erklärt, dass ein medizinisches Attest bei ihnen nicht anerkannt werde.
Diese Hobbypolizisten schreckten auch nicht davor zurück, Martina L. neben ihrer Nichte derart zu brüskieren, dass diese danach völlig verstört war und nur noch nach Hause wollte. Mit diesen Erfahrungen ist Marina L. bei Weitem nicht alleine. Beinahe täglich erreichen unsere Redaktion die schockierendsten Berichte von Maskenbefreiten. Also von Menschen, denen es nicht zugemutet werden kann, jegliche Art von Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Ausnahmen sind in den jeweils gültigen Verordnungen genau geregelt – eine Anleitung zur Diskriminierung der Menschen, für die die Ausnahmen gelten, kommt in den Verordnungen aber nicht vor.
Dass sich dann immer wieder verschiedenste Personen dazu berufen fühlen, andere wegen eines fehlenden Mund-Nasen-Schutzes auszugrenzen, herabzuwürdigen, zu beschimpfen oder im schlimmsten Fall gar handgreiflich zu werden, ist wohl der Kommunikation unserer Bundesregierung geschuldet. Seit Monaten werden Menschen, die keine Maske tragen, in Pressekonferenzen als unsolidarisch, verantwortungslos, gar als Gefährder bezeichnet. Mobbing ist somit vorprogrammiert, die Täter fühlen sich im Recht.
Breite Diskriminierung
Betroffene sind jung und alt und in sämtlichen Alltagssituationen. Etliche Eltern berichteten uns, wie ihre Kinder in der Schule ohne Maske als Aussätzige behandelt werden, sie von Direktoren unter Druck gesetzt werden. Offensichtlich werden die Direktoren von den Bildungsdirektionen dazu angehalten, als Kontrollorgane zu agieren, Atteste gar anzuzweifeln. Aber auch die Lehrer sind vor den Schikanen nicht gefeit, wie Luise S. erzählt. Tragen sie keine Masken, werden ihnen dienstliche Probleme angedroht.
Dienstfreistellungen, mitunter auch Kündigungen folgen, sollten sich diese Lehrer den Anordnungen nicht fügen, trotz gesundheitlicher Probleme die Maske zu tragen. Für das Lehrpersonal gäbe es keine Ausnahmen. Die meisten Lehrer machen keinen Hehl daraus, maskenlose Kollegen als verantwortungslos zu empfinden. Auch den Polizisten ergeht es nicht besser. Dienstfreistellung und sogar zwangsweiser Krankenstand sind die Folgen nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, das sie vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit. Gar die volle Dienstfähigkeit werde von der Dienstbehörde angezweifelt.
Auch Bedienstete in Pflegeberufen sind stark betroffen. Wie Nora R., die trotz vorhandener Atteste eine Maske tragen muss, da die Befreiungen von den jeweiligen Dienstgebern einfach nicht anerkannt werden. Dementsprechende Androhungen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind Gang und Gäbe. Gesundheitliche Risiken werden billigend in Kauf genommen, indem man den Arbeitnehmern als Dienstgeber Masken aufzwingt. Doch nicht nur im Beruf, auch in der Freizeit sind Maskenbefreite mit Aggression und Diskriminierung ständig konfrontiert.
kein Zutritt ohne Maske
Viele Läden verweigern den Zutritt oder kassieren die Ware einfach nicht ab, wie Gerd M. uns schilderte. Auch in Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar Ämtern wird man trotz Attest zur MNS-Befreiung vor der Tür stehen gelassen. Wie im Fall von Anita R. Sie durfte das AMS ohne FFP2-Maske nicht betreten. Androhungen, bei Terminversäumnis aufgrund fehlender Maske die AMS-Bezüge zu streichen, erfolgten sogar schriftlich. Es liegen uns sogar Berichte vor, dass schwer kranke und behinderte Menschen mit Attest Arztpraxen verlassen mussten.
Trotz vereinbarter Termine werden die benötigten Untersuchungen oder Behandlungen ohne Maske nicht durchgeführt. Wer kommt für die daraus entstehenden gesundheitlichen Folgen auf? Der Patient wird diskriminiert und erleidet womöglich aufgrund der fehlenden Untersuchung oder Behandlung schwerwiegende gesundheitliche Probleme. Eine Behandlungsverweigerung, die vor nicht allzu langer Zeit dem Arzt dementsprechende Repressalien eingebracht hätte.
Juristisch beraten lassen
Laut Juristen können derartige Diskriminierungen sehr wohl zur Anzeige gebracht werden, oftmals komme es aber bereits bei der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums zu einer Einigung zwischen den Parteien. In der jeweils gültigen Verordnung sind unter dem Punkt „Ausnahmen“ die Gründe zur Befreiung des Tragens einer Maske genau geregelt.
Die Verordnung stehe über dem Hausrecht der jeweiligen Geschäfte – das heißt im Klartext: Das Hausrecht dürfe nicht noch strenger ausgelegt werden als die ohnehin schon strenge Verordnung. Aufgrund einer Behinderung, sprich Beeinträchtigung, die zur Maskenbefreiung führt, dürfe keinem Kunden der Zutritt oder Einkauf verwehrt werden. Schulen sind gesondert geregelt in der Schulverordnung und deren Erlässen.
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