In einem aktuellen Schreiben an das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mit Sitz in Wien) und an die EMA (europäische Arzneimittelagentur, Sitz in Amsterdam) fordern die “Anwälte für Aufklärung – Rechtsanwälte für Grundrechte” in Österreich einen unverzüglichen Stopp der weiteren Verimpfung des Impfstoffs von Astra Zeneca.
Gründe für diese Forderung seien die auftretenden Nebenwirkungen und die zu befürchtenden Folgeschäden, die das Leben der Bevölkerung in hohem Maße gefährden. Denn es sei in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der ersten Teilimpfung eine Krankenschwester an einer Gerinnungsstörung verstorben und eine ihrer Kolleginnen müsse aufgrund einer Lungenembolie intensivmedizinisch betreut werden. Nun wurde eine weitere Komplikation bei einer Grazer Krankenschwester, welche ebenfalls in zeitlichem Naheverhältnis zur Impfung eine Lungenembolie erlitt, bekannt.
Risiko-Nutzen-Abwägung fällt negativ aus
Eine diesbezügliche Anfrage der Anwälte beantwortete das BASG damit, dass es sich hierbei um keine der bekannten und typischen Nebenwirkungen des Impfstoffs von AstraZeneca handle. Es liege somit kein kausaler Zusammenhang mit der Impfung vor. Unzählige Wissenschaftler haben aber bereits vor Beginn der Impfungen genau vor diesen lebensbedrohlichen Nebenwirkungen gewarnt, auch Berichte aus den USA spiegeln genau dieses Bild von Blutgerinnseln nach Covid-Impfungen wider.
Für die Zulassung von Arzneimitteln müsse immer eine Risiko-Nutzen-Abwägung durchgeführt werden. Diese sei nunmehr bereits nach kurzer Zeit negativ zu beurteilen. Da aufgrund der derzeit wissenschaftlichen Erkenntnisse für Menschen unter 70 Jahre kein statistisches Risiko bestehe, an einer Covid19-Erkrankung zu versterben, überwiege nach Bekanntwerden des Todesfalls und der aufgetretenen Fälle von lebensbedrohlichen Nebenwirkungen bereits jetzt der Nachteil der Impfung.
Offener Feldversuch – klinische Studie läuft bis März 2024
Bei der Zulassung handle es sich um eine Pandemiezulassung, also eine bedingte Zulassung, bei der die abschließenden Fakten der Studien noch nicht vorliegen. Da die klinische Studie dieses Impfstoffs erst mit März 2024 beendet sein werde, sei es derzeit nicht möglich, typischen Nebenwirkungen und Folgeschäden auszuschließen.
Es sei daher bei allen Impflingen erforderlich, die Gerinnungswerte zu untersuchen, um etwaige Veränderungen rechtzeitig zu bemerken und in Folge behandeln zu können. Bereits mit dieser Charge Geimpfte seien zu verständigen und unter ärztliche Beobachtung zu stellen.
Bedingte Zulassung erfordert unverzüglichen STOPP
Die Anwälte für Grundrechte fordern die bedingte Zulassung von AstraZeneca aufzuheben, bis weitere Erkenntnisse vorliegen. Es müsse eine Erklärung abgegeben werden, dass Blutgerinnungsstörungen als Nebenwirkung nach einer Impfung mit AstraZeneca mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.
Patienten, deren Angehörige oder deren Ärzte, Pfleger sowie das Krankenhauspersonal sind rechtlich dazu verpflichtet, nach der Impfung auffällige Symptome zu dokumentieren und zu beobachten, um rechtzeitig handeln zu können. Weitere Informationen sind der Homepage der Anwälte für Grundrechte www.afa-zone.at zu entnehmen.