Viel Lärm um Nichts! Mit dem Recht auf Zugeständnis ihrer eigenen Meinung und mit der Anerkennung ihres Attests, keine Maske tragen zu müssen, wurde die Steyrer Polizistin Birgit Pühringer (43) in einer mehr als einstündigen Verhandlung von dem Disziplinarsenat ihrer Behörde in Weyregg freigesprochen. Nur wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes bei einer Demonstration in Wien, an der sie als Rednerin aufgetreten war, erhielt sie ein Verweis.
Der Anwalt der Disziplinarkommission hatte Pühringer vorgeworfen, als Polizistin kritische und abfällige Aussagen zur Corona-Pandemie getätigt zu haben, was die Beschuldigte jedoch in Abrede stellte. Sie hätte lediglich von ihrem Meinungsäußerungsrecht als Bürgerin Gebrauch gemacht. Sie wollte aufklärend wirken.
Als Staatsbürgerin zu Dialog aufgerufen
Kritische Äußerungen seien ihr als Bürgerin auch unbenommen, gestand ihr der Disziplinarsenatsvorsitzende zu, der die Verhandlung umsichtig führte. Doch als Polizistin, sagte er, hätte sie dies nicht tun dürfen. „Sie schüren Zweifel an den Maßnahmen der Regierung“, sollte später noch der Disziplinaranwalt zu Pühringer sagen, was aber eine Demokratie schon auch aushalten müsse, wie der Vorsitzende bemerkte.
Pühringer argumentierte, dass sie zum Dialog aufgerufen hätte und dass sie dies nicht als Polizistin getan hätte, sondern als Staatsbürgerin, aber auch nichts daran ändern könne, dass sie Polizistin sei. „Ich habe immer nur meine eigene Meinung gesagt und dazu stehe ich auch.“ Sie habe auch die Covid-Krankheit nie geleugnet, sondern stets nur die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ihrer Eindämmung kritisiert, jedoch nie zum Widerstand dagegen aufgerufen.

Eifler-Atteste besitzen weiterhin Gültigkeit
Was ihre Maskentragebefreiung betrifft, so bezweifelte der Anwalt der Disziplinarkommission, die Rechtmäßigkeit des Attests, das sie von Dr. Peer Eifler ausgestellt bekommen hätte, und zwar noch bevor diesem die Approbation entzogen wurde. Doch ungeachtet dieser Tatsache haben Eiflers Atteste nach wie vor Gültigkeit, betonte Pühringers Anwalt und legte dazu auch eine dementsprechende Bestätigung der Ärztekammer vor. Auch Diagnosen, die von Ärzten vor ihrer Pensionierung oder ihrem Tod ausgestellt werden, behielten schließlich ihre Gültigkeit.
Mehrheit der Beschuldigungen endeten in Freispruch
Die Nichteinhaltung des Abstandes bei einer Demonstration, bei der die Leute zu Pühringer auf die Bühne gestürmt waren, so dass sie gar nicht so schnell auf Abstand gehen konnte, wie die Menschen zu ihr strömten, gestand sie ein. Was hätte sie auch machen sollen?
„Sie kratzen an der Grenze, aber sie überschreiten sie nicht“, gestand ihr abschließend sogar der Anwalt der Disziplinarkommission in seinem blumigen Pläydoyer ein und forderte sie auf, ihren Kollegen durch ihr Verhalten die Arbeit künftig nicht noch schwerer zu machen, als sie ohnehin schon sei. Der Senat sprach Gruppeninspektor Birgit Pühringer schließlich in zwei von drei Beschuldigungen frei, für die dritte kassierte sie einen Verweis.
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