Opfer der Pandemie: Medizinische Behandlung abgelehnt!

Was ist der Hippokratische Eid heute noch wert?

Opfer der Pandemie: Medizinische Behandlung abgelehnt!

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Seit März 2020 werden wir täglich mit diversen Zahlen rund um Covid konfrontiert. Wir lesen von Infektionszahlen, Genesenen und Todesfällen. Ob jemand nur positiv getestet oder tatsächlich an Covid erkrankt ist, lässt sich nicht daraus ablesen. Ebenso wenig wie die Fälle, die wirklich an Covid gestorben sind und nicht nur vier Wochen vor ihrem Tod positiv getestet wurden. Und dann gibt es da noch die Zahlen, die nirgendwo nachzulesen sind…

Von Edith Brötzner

Gemeint sind die massiven Kollateralschäden, die durch verschobene oder nicht durchgeführte Operationen und Behandlungen entstanden sind und noch entstehen werden. Darunter fallen auch Patienten, die durch den seit März fast durchgängigen „Notbetrieb“ auf Grund einer ärztlichen Maskenbefreiung oder durch Verweigerung eines Covid-Tests in den Krankenhäusern abgewiesen und nicht behandelt werden.

Karin Fuchs ist eine dieser abgewiesenen Patientinnen. Ihre Geschichte ging Ende Dezember durch die sozialen Medien und erreichte so auch den Wochenblick. Begonnen hat alles mit einem verletzten Fuß nach einem Sturz in der Arbeit. Die Behandlung wurde durch das Linzer AKH abgelehnt – auf Grund einer ärztlichen Maskenbefreiung und der Covid-Test- Verweigerung der Patientin.

Nach ihrem Sturz fuhr sie mit der Rettung ins Krankenhaus und wurde bereits in der Rettung aufgeklärt, „dass man sie, trotz Maskenbefreiung und Face Shield, ohne Maske eigentlich nicht transportieren dürfe“. Transportiert wurde sie dann zwar ausnahmsweise, aber im Spital angekommen wurden ihr dann Untersuchung und Hilfe verwehrt. Begründung: Ablehnung des Corona-Schnelltests nach einer 38-Grad-Körpertemperaturmessung. Symptome habe sie sonst keine gehabt, bestätigt Frau Fuchs gegenüber dem „Wochenblick“.

Verweis aus dem Klinikum

Man brachte sie unbehandelt samt Rollstuhl zurück in die Rettungseinfahrt und wollte ihre Unterschrift auf einem Revers, weil sie die Behandlung verweigert hätte und für weitere Folgen selber verantwortlich sei. Auch die Kostenübernahme des Rettungstransportes wurde verlangt, weil man sie ohne Maske nicht transportieren hätte dürfen. „Man wollte mich nicht einmal mit der Rettung nach Hause bringen. Hätte mich mein Mann nicht geholt, – ich konnte keinen Schritt gehen – wie wäre ich dann nach Hause gekommen? Daheim angekommen prüfte ich sofort meine Körpertemperatur. 36,2 Grad“, so Fuchs.

Bei unserer Nachfrage im Linzer AKH wurde uns die schriftliche Auskunft erteilt, dass man die allgemeine Versorgungspflicht, die Fürsorgepflicht der eigenen MitarbeiterInnen und Schutzpflicht gegenüber den Patienten sehr ernst nehme. Weiters wurde uns mitgeteilt, dass jemand, der Symptome aufweist und einen Antigen-Schnelltest verweigert, nach Erklärung der Sachlage und weiterer Verweigerung eines Tests des Klinikums verwiesen würde, sofern es sich nicht um eine dringliche und akute Situation handelt (d.h. dass der Patient nicht abweisbar ist).

Ablehnung von Behandlungen

Im Falle einer dringlichen, beziehungsweise akuten Situation würde natürlich sofort eine Behandlung in die Wege geleitet.

Frau Fuchs wurde laut unserer Information weder untersucht noch behandelt. Unklar bleibt die Diagnosemethode, nach der entschieden wurde, dass ihre Verletzung nicht dringlich genug war, um behandelt zu werden.

Juristische Unterstützung bekommt Frau Fuchs von RA Mag. Gerold Beneder aus Wien.
Laut Beneder dürfe niemand mit einer ärztlichen Maskenbefreiung diskriminiert werden. Die weitere Vorgehensweise im Fall Fuchs wird noch geprüft.

Abgelehnt werden Behandlungen seit März 2020 jedoch nicht nur aufgrund von Maskenbefreiungen oder Testverweigerungen. Der Wochenblick hat Dr. Dietmar Hager, einen medizinischen Sachverständigen und Handchirurgen aus Linz, dazu befragt.

Ressourcen freihalten

Er betreut immer wieder Patienten, deren teilweise dringend notwendige Operationen aufgrund des von der Behörde verordneten „Notbetriebes“ und freigehaltener Ressourcen in Krankenhäusern verschoben oder gar auf unbestimmte Zeit abgelehnt worden sind.

Wenn Krankenhäuser an ihren Patienten wichtige Eingriffe nicht durchführen dürfen, bleibt den Betroffenen oft nur die Möglichkeit, niedergelassene Ärzte aufzusuchen und Operationen mitunter aus eigener Tasche zu finanzieren. Für Dr. Hager stellt sich die Frage, wie weit sich der Corona-Notfallmodus mit dem ärztlichen Versorgungsauftrag im Ärztegesetz eigentlich deckt? Die Wahrung der Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten sollten das oberste Anliegen sein und klar im Mittelpunkt einer politisch organisierten medizinischen Grundversorgung stehen. Es geht um den Schutz und die Erhaltung der körperlichen als auch psychischen Integrität im Sinne einer breitgefächerten Gesundheitsversorgung für alle.

Gerade weil man Covid seit Monaten eine ungeteilte Aufmerksamkeit widmet, dürfe man nicht vergessen, dass es auch noch andere Krankheiten und anderen dringenden Behandlungsbedarf gibt. Aus Sicht der Gesundheitswissenschaften ist bekannt, dass eine Überrepräsentation eines einzigen Versorgungsthemas stets zur „Drainage“ an weiteren, ebenso wichtigen Gesundheitsbereichen führt, da die Ressourcenverteilung hinsichtlich der Finanzierung nach dem Prinzip der kommunizierenden Gefäße funktioniert: Wird ein Themenfeld überbetont, fehlt es an Versorgungsmöglichkeiten in anderen Bereichen.

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