Nach dem Freiheits-Urteil in Wien, das quasi die gesamte Corona-Politik der türkis-grünen Regierung abwatschte und die umstrittenen PCR- und Antigen-Tests für untauglich erklärte, folgt in Deutschland nun ein ähnlicher Beschluss. Dort hatte sich das Amtsgericht Weimar nämlich damit auseinanderzusetzen, ob die Masken- und Testpflicht in Schulen rechtlich zulässig sei.
So viel vorweg: Das Gericht erklärte sie, wie zahlreiche Maßnahmen zuvor, für illegal. Mit sofortiger Wirkung dürfen mehrere Schulen in Weimar ihren Schülern nicht länger vorschreiben, Masken zu tragen, Abstand zu halten und an Schnelltests teilzunehmen. Das alleine ist aber nicht beachtenswert. Denn in der Begründung bestätigt das Gericht gleich mehrfach die Standpunkte von Kritikern eindrucksvoll.
PCR-Tests für Diagnostik untauglich, Masken nutzlos
So schädige der Abstands- und Maskenzwang die Kinder “physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht”. Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass Schulen “keine wesentliche Rolle im ‘Pandemie’-Geschehen” einnähmen.
Im Bezug auf die Schul-Tests sei festzustellen, dass die “verwendeten PCR-Tests und Schnelltests […] für sich allein und schon im Ansatz nicht geeignet” seien, eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus festzustellen. Insbesondere stellt das Gericht dabei in seiner Argumentation fest, dass es bei diesen Tests eine enorme Fehlerquote gäbe. Ein Zwang zum “anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden” könne mangels Verhältnismäßigkeit nicht auferlegt werden.
Rechtsanspruch auf Teilnahme am Präsenzunterricht
In der Begründung seines Beschlusses wagt das Gericht auch den Blick nach Österreich. Hierzulande hätte sich gezeigt, dass 100.000 Grundschüler eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen müssten, um eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Der Landesverordnungsgeber in Thüringen sei somit “in eine Tatsachenferne geraten, die historisch anmutende Ausmaße” habe.
Kindern aufgrund der Nicht-Teilnahme an solchen Zwangsmaßnahmen ihre Teilnahme am Präsenzunterricht zu verweigern, sei zudem unzulässig, die Kinder hätten einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Unterricht. Das Gericht ist sicher, dass seine Anordnung nach derzeitigem Ermittlungsstand auch im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Aufgrund des bevorstehenden Endes der Osterferien müsste aber sofort gehandelt werden.
Zweites Mut-Urteil des Amtsgerichts in Weimar
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich mutige Richter am Weimarer Amtsgericht mit den Maßnahmen der Obrigkeit anlegen. Schon im Jänner entschied es im Fall eines Mannes, der gegen seine Strafe aufgrund der Teilnahme an einer Geburtstagsfeier geklagt hatte, dass das Kontaktverbot diverser Verordnungen gegen die laut Grundgesetz unantastbare Menschenwürde verstoße – Wochenblick berichtete.
Auch sonst kam das Gericht damals zum Schluss, dass zum betreffenden Zeitpunkt keine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” vorlag. Weiters beruhten die Schreckens-Szenarien, welche die Lockdown-Entscheidung im Frühjahr des Vorjahres beeinflussten, auf “falschen Annahmen zur Letalität” des Virus. Diese liegt laut der jüngsten Studie des renommierten US-Epidemiologen John P. Ioannidis übrigens bei 0,15 Prozent.
Beneder und Schiffmann betonen enorme Tragweite
Der Widerstandsbewegung gegen die Maßnahmen zugetane Experten äußerten sich nach Bekanntwerden positiv über das Urteil. Mag. Gerold Beneder (Anwälte für Aufklärung) sprach in seinem Telegram-Kanal von einem “Hammerbeschluss” auf 178 Seiten. Weiters teilte er Einschätzungen von Dr. Bodo Schiffmann, der vom Richterspruch ebenso positiv beeindruckt ist. Dieses sei “Sprengstoff”, die Richter nähmen “alles auseinander”.
Diese hätten die Gutachter angehört, welche Kritiker ständig forderten. Die Tragweite sei enorm: “Wenn das Ding nicht einschlägt wie eine Bombe, weiß ich auch nicht”. Es handle sich um ein “echtes Super-Urteil”, das jenes aus Österreich sogar noch übertreffe. Nun sei klar, dass man von einer “Propaganda festgehalten” werde. Das “Ende der Lügen-Politik” sei eingeläutet. Viele andere Gerichte würden diesem Beispiel folgen.
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