Recht auf Migration trotz Corona-Pandemie

EU-Staaten stimmten Brüssel-Forderung zu:

Recht auf Migration trotz Corona-Pandemie

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Die kürzlich von der EU-Kommission präsentierten Richtlinien für den Umgang mit Asylwerbern in der Corona-Pandemie brachten es auf den Punkt: Migranten sind weiterhin aufzunehmen, sie haben alle Rechte und für sie gilt keine Reiseeinschränkung. Was die die Kommission zugleich aufdeckte: die EU-Regierungschef waren dabei ihre Schoßhündchen. Sie haben nämlich die EU um diese Orientierungshilfe gebeten.

Ein Bericht von Kornelia Kirchweger

Willige Handlanger

Das taktisches Spiel der EU, mit den Regierungschefs als willige Handlanger, funktionierte perfekt. Die EU überließ den Regierungschefs großzügig die Corona-Showbühne, auf der sie sich heldenhaft darstellen. So durfte auch Bundeskanzler Sebastian Kurz wöchentlich vor das Volk treten, und liebevoll die Corona-Einschränkungen zu unserem Wohl und Schutz vermitteln. Er wird dafür bejubelt, die Umfrageergebnisse könnten nicht besser sein. Dafür beschloss man im Hintergrund -klammheimlich – die Förderung und Unterstützung der Migration in die EU – trotz einer Pandemie.

Reisefreiheit für Migranten

Die EU-Kommission erinnerte daran, sie habe die Mitgliedstaaten am 16. März 2020 aufgefordert, eine vorübergehende Beschränkung nicht notwendiger Reisen in die EU einzuführen – die anfänglich auf 30 Tage, dann bis 15. Mai verlängert wurde. Die Staats- und Regierungschefs stimmten dem am 17. März zu und setzten das national um. Von diesen Reisebeschränkungen ausgenommen sind Asylwerber – sie dürfen NICHT zurückgewiesen werden.

Regeln „flexibel“ anwenden

Deshalb ist auch die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen fortzusetzen. Bei Fristen, Dauer der Bearbeitung und Prüfung der Anträge gelte ein Höchstmaß an „Flexibilität“. Persönliche Befragungen können auf Distanz, per Videokonferenz, erfolgen oder sogar unterlassen werden. Weil die Abnahme von Fingerabdrücken wegen Corona-Maßnahmen nicht immer möglich ist, ist das spätestens 48 Stunden, nach Wegfall dieser Gründe, nachzuholen. Quarantänemaßnahmen für Asylwerber müssen angemessen und nichtdiskriminierend sein. Die erforderliche medizinische Versorgung sei bereitzustellen. In Haft genommene Asylwerber sollten Zugang zum Freien haben. Einschränkungen, wie eine Begrenzung der Besucherzahlen, sind sorgfältig zu erläutern.

Neuansiedlungen vorbereiten

Neuansiedlungen sind nach der Krise fortzusetzen. EU-Staaten haben dafür ja verbindliche Kontingente vereinbart. Dazu sollen jetzt schon Vorkehrungen getroffen werden. Auch die Rückführung in Drittländer sei ehest fortzusetzen. Freiwilligkeit habe dabei Vorrang. Frontex hilft dabei. Die wegen der Corona-Pandemie jetzt ausgesetzten Abschiebungen sollen später nachgeholt werden. Dabei ist jeder einzelne Fall erneut zu prüfen. Die Überstellung von Asylwerbern laut Dublin-Regel ist wieder aufzunehmen (in das erste sichere Land aus dem der Asylwerber kam). Je nachdem, wie das die Gesundheitssysteme der betroffenen Mitgliedstaaten zulassen. Weil eine Überstellung nach 6 Monaten nicht mehr möglich ist – und der Asylwerber dann im Land bleiben kann, sollen die EU-Länder untereinander eine spätere „Überstellung“ klären.

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