“Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache mir ernste Sorgen um unseren Rechtsstaat!” Diese Worte äußert Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic in seinem aktuellen Video und kritisiert die jüngst verkündeten diktatorischen Corona-Maßnahmen der Regierung. Besonders die angekündigten verpflichtenden Massentestungen und die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Impfpflicht sieht er als nicht rechtmäßig an.
Wir erreichen den “Höhepunkt einer geradezu diktatorischen Orgie an sukzessiven Grundrechtsverletzungen”, beginnt Todor-Kostic seine Adventbotschaft und nimmt dabei Bezug auf die neuesten Ankündigungen der Regierung. Bis heute wäre die gesundheitsschädliche Chaos-Politik Österreichs nicht haltbar begründet worden: Die Strategien zur Eindämmung des Corona-Virus fußen auf einer medizinisch nicht vertretbaren und durch ein regelrechtes Testinferno begründeten Erhöhung des Infektionsgeschehens.
Die Mortalität von Covid-19 liegt weltweit unter 1%, eine relevante Übersterblichkeit ist nicht nachweisbar, die Situation auf den Intensivstationen entspricht der der letzten Jahre im Winter. Diese Punkte führt Todor-Kostic an und schließt daraus: Eine Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen ist nicht gegeben! Die Einschränkung von Grundrechten wäre jedoch nur nach einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Rechtsgüterabwägung rechtmäßig.
Widerstand ist Pflicht
Tatsächlich stellt er fest, dass immer mehr Menschen die schädlichen Maßnahmen hinterfragen und sich nicht mehr durch Angst- und Panikmache manipulieren lassen. Er zitiert den altbekannten Satz, der heute mehr Gültigkeit denn je zu haben scheint: “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.” Ein Volk, dem seine demokratische Werteordnung noch wichtig ist, habe sich zu erheben!
Massenimpfungen als Körperverletzung
Hinsichtlich der als Heilsbringer verkauften Massenimpfung ist laut Todor-Kostic “der politische Gesetzgeber strikt daran zu erinnern, dass er die volle Beweislast dafür trägt, dass die bevorstehende Impfung einerseits auch wirklich notwendig und andererseits in Abwägung aller Risiken aufgrund der zu kurzen Testphase nicht unverhältnismäßig gefährlich für unsere Gesundheit ist!”
Weiters schließt er: “Die vorliegende Ausgangslage kann daher meines Erachtens nur dazu führen, dass es im Rahmen unserer Grundrechtsordnung mangels nachgewiesener Übersterblichkeit durch Covid-19, die auch aufgrund vorliegender Studien nicht wegen der durchgeführten Lockdowns zu Stande kam, sondern durchaus jahreszeitentypisch ist, weder eine direkte oder indirekte Pflicht zu einer Massentestung oder gar Massenimpfung geben darf.
Dies wäre jedenfalls ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Integrität jedes einzelnen im Sinne einer vorsätzlichen Körperverletzung.”
Sein Schlusswort richtet sich an politische Abgeordnete: Jeder von ihnen müsse sich entscheiden, ob er zum Mittäter wird oder ein Volksvertreter bleibt!
Das sehenswerte Video des Anwalts finden Sie hier:

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren