Ein weiteres Mal schockiert die türkis-grüne Regierung mit einer vorsätzlichen Verhöhnung des Rechtsstaates. Am Nachmittag des 31. Dezembers veröffentlichte man neue Corona-Gesetze – die Begutachtungsfrist setzte man böswillig und willkürlich bis 3. Jänner fest. Seither leiden die Server des Parlaments unter großem Andrang und brechen ständig zusammen. Offenbar lassen viele Bürger die Regierung wissen, was sie von ihr und ihren diktatorisch anmutenden Gesetzesvorhaben halten. Haben auch Sie schon von der Möglichkeit, ein Kommentar abzugeben, Gebrauch gemacht?
Es geht, wie weiter unten im Detail dargestellt, um den Wunsch der Regierung, Österreicher zum “Freitesten” aus dem “Lockdown” zu zwingen. Weiters müsse man Tests nachweisen, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Dass ein solches Vorhaben weder mit den Inhalten der Menschenrechtskonvention (im Verfassungsrang!) noch mit der restlichen österreichischen Verfassung konform ist, liegt auch für Nicht-Juristen klar auf der Hand. Der Regierung ist dies freilich ein weiteres Mal völlig egal. Bundeskanzler Kurz verspottete bereits öffentlich kritische Verfassungsjuristen.
Stellungnahmen zum Gesetz werden zensiert!
Darüber hinaus zeigte sich eine weitere Ungeheuerlichkeit. Wenn Bürger eine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben abgeben, werden sie darüber informiert, dass diese vorab “überprüft werden müssen”. Es findet also ganz unverblümt eine Zensur statt. Wir emfpehlen Ihnen, ihre eigene Stellungnahme vorher zu sichern. Sollten Sie zensiert werden, schicken Sie uns den dokumentierten Sachverhalt bitte an [email protected]
Die betreffende Webseite im österreichischen Parlament finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00088/index.shtml#tab-Stellungnahmen
Massive Kritik an Vorhaben
Inhaltlich sei der Entwurf “der bisher massivste Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher”, betonte FPÖ Klubchef Herbert Kickl. “Er widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem rechtsstaatlichem Prinzip und verletzt die fundamentalen Grundlagen des österreichischen Rechtsstaates.” Der Testzwang sei weder verhältnismäßig noch zweckmäßig. Es gehe sogar so weit, dass auch private Kontakte von einer Teilnahme am Test abhängig gemacht werden können. “Wer sich nicht testen lassen will, dem kann sogar das Betreten öffentlicher Orte verwehrt werden. Das kann bis zu einem Dauerhausarrest gehen”. Teile der vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht einmal zeitlich befristet und sind wohl dahingehend konzipiert worden, dauerhaft ins österreichische Recht überzugehen.
Schielt SPÖ nach Regierungsbeteiligung?
Während SPÖ-Chefin Rendi Wagner bisher bedingungslose Unterordnung unter die Kurz-Gesetze signalisierte, übte der umtriebige Tiroler SPÖ-Chef Dornauer scharfe Kritik. „Von unserer Seite gibt es zu diesen Abänderungswünschen im Covid-Maßnahmengesetz definitiv keine Zustimmung“, so Dornauer. Laut ORF hätte die Opposition die Möglichkeit, das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu verzögern und damit aufgrund des knappen Zeitplans zu verhindern. Aufgrund des Anbiederungskurses der SPÖ-Führung ist damit aber nicht zu rechnen. Gut Informierte Kreise behaupten, ÖVP-Chef und Bundeskanzler Kurz plane, den ungeliebten grünen Koalitionspartner noch im Frühjahr mit der SPÖ zu ersetzen. Der betont devote Kurs von Rendi-Wagner könnte ein handfestes Indiz für ein solches Vorhaben sein.
Alle Änderungen im Detail
Änderung – Epidemiegesetz 1950
Änderungen im Epidemiegesetz
COVID Maßnahmengesetz
In einer auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung können typisierende Abstufungen hinsichtlich der epidemiologischen Situation vorgenommen werden und an unterschiedliche Risikoeinstufungen unterschiedliche Maßnahmen geknüpft werden („Ampelsystem“).
COVID Maßnahmengesetz
Klargestellt wird, dass ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 auch als Auflage gemäß § 3 für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und gemäß § 4 Abs. 2 für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden kann.