Regierung Kurz stellt Leitfunktion der Verfassung in Frage

An Reparatur verfassungswidriger Gesetze denke man nicht

Regierung Kurz stellt Leitfunktion der Verfassung in Frage

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Nicht nur bei der Opposition herrscht seit gestern helle Aufregung über die Aussagen von Bundeskanzler Kurz zur Verfassungskonformität der Covid-Gesetze. Diese würden seiner Meinung nach ohnehin erst auf Richtigkeit geprüft werden können, wenn sie nicht mehr in Kraft sind. FPÖ-Klubchef Kickl sprach von einem “flapsigen Umgangston in Zusammenhang mit dem Rechtsstaat, der einer Demokratie unwürdig ist”. Scharfe Kritik kam auch von der SPÖ und den NEOS. 

Am Dienstag, dem 14. April wurde Bundeskanzler Kurz gefragt, ob er denn an die Reparatur von Covid-Gesetzen denke, die offenbar verfassungswidrig wären. Darauf antwortete der ÖVP-Chef: “Insofern wird die Überprüfung, ob sie verfassungskonform waren, oder nicht, zu einem Zeitpunkt wahrscheinlich stattfinden, wo viele dieser Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind. (…) Juristische Fragen in diesem Bereich würde ich auch nicht unbedingt überinterpretieren. (…) Und ob das alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung war, oder nicht, das wird dann am Ende des Tages der VfGH entscheiden, aber wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt, wo die Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind.”

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Jurist: “Verfassung selbst wird in Frage gestellt”

Für Wochenblick kommentierte FPÖ-Bundesrat Michael Schilchegger die Aussagen des Kanzlers aus der fachlichen Sicht eines Juristen:

“In vielen Fällen kann die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes zur Sachlichkeit oder Verhältnismäßigkeit einer neuen Regelung nicht vorhergesagt werden. Wenn aber die Leitfunktion der Verfassung selbst in Frage gestellt wird, die Regierenden also gar keinen Wert mehr darauf legen, die Verfassung einzuhalten, haben wir ein Problem. Für das Instrument einer Ministeranklage bedürfte es aber auch einiger Abgeordneten der Regierungsparteien. Der Artikel 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes (Anmerkung: “Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.”) bindet die Regierenden an die Herrschaft des Rechts, insbesondere an die parlamentarische Legislative. Dieses Legalitätsprinzip trennt uns von Diktatur und autoritärer Willkür der Regierenden.

Scharfe Kritik auch von SPÖ und NEOS

Jörg Leichtfried, stellvertretender SPÖ-Klubchef, empfand es als beunruhigend, “wenn ein Chef einer Regierung sich so wenig um Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität kümmert. Gerade in Zeiten der Krise und der besonderen Herausforderungen müsse der Rechtsstaat gewahrt bleiben.”

Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger schlug in dieselbe Kerbe: “Diese Aussagen sind eines Bundeskanzlers nicht würdig, niemand darf sich außerhalb der Gesetze bewegen.” Die NEOS hätten mit ihrer bisherigen Teilnahme am nationalen Schulterschluss sicher keinen “Blanko-Scheck für rechtswidriges Vorgehen” erteilt.

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