Schultests nur durch medizinisches Fachpersonal? – So trickst der Staat

Eltern empört

Schultests nur durch medizinisches Fachpersonal? – So trickst der Staat

[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Vorlesen"]

Die Einführung des Testzwangs in Österreichs Schulen versetzt unzählige Eltern und Schüler in Angst. Sie sorgen sich um die Unversehrtheit ihrer Kinder und fragen sich: Worum handelt es sich bei diesen in China produzierten Tests? Und sind die Selbsttests nicht gefährlich? Ein besorgter Vater recherchierte gründlich nach. Er ist sich sicher: Die angeblichen “Selbst”-Tests dürfen nicht nur durch medizinisch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden! Er fühlt sich von der Politik hinters Licht geführt. Diese fand einen besonders trickreichen Weg um die Erfordernisse zu umgehen. 

Auf den Packungsbeilagen des Sars-CoV2-Antigen-Schnelltestkit des chinesischen Herstellers Lepu Medical, welches in den Schulen in Österreich Anwendung findet, ist immer der Hinweis enthalten, dass der Test nur von Fachleuten oder von medizinischem Personal angewendet werden darf. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird jedoch im Punkt Fragen und Antworten erklärt, dass die Antigen Schnelltests „als Test zur Eigenanwendung/Selbsttests angewandt werden“ können. Daher sind „CE-gekennzeichnete Antigen-Tests mit einer Probennahme im anterior nasalen Bereich – oder andere ähnlich minimal invasive Probennahmen – auf Basis eines parlamentarischen Beschlusses (§323c BAO) zur Eigenanwendung zugelassen.“

Bestätigung der Händler für Tests genügt

Die Bedingungen für die Zulassung sind jedoch weniger klar, als die Angaben des Ministeriums vermuten lassen, wie Martin Kaser, der auch der Initiative für Kindeswohl vorsteht, erklärt. Kaser hat intensiv zu dieser Thematik recherchiert und kam zu einem überraschendem Ergebnis: Damit die Tests für die Eigenanwendung zugelassen werden können, muss lediglich eine Selbstverpflichtungserklärung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) abgegeben werden, die nichts anderes bestätigt, als dass der „Test bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und Leistungsniveau erreicht, welches die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet“.

Das ist der Trick des Ministeriums

Und diese Erklärung muss nicht einmal vom Hersteller oder einem von ihm Bevollmächtigtem abgegeben werden, dies kann auch der „Inverkehrbringer“, also der Händler bzw. Lieferant erledigen. Jemand, der eigentlich in den meisten Fällen auch nicht über das nötige Wissen verfügt, dieses abschätzen zu können. Und zur Vereinfachung für alle Beteiligten, bietet das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheit diese Selbstverpflichtungserklärungen auch gleich zum Herunterladen und ausfüllen an – eine typisch österreichische Lösung, was nicht passt, wird schon irgendwie passend gemacht.

Verantwortung an Eltern abgewälzt

Für Kaser ist dieses Vorgehen der Regierung und der Behörden unerhört! Schließlich besteht für Eltern keine Sicherheit, ob die Tests wirklich kindgerecht und kindersicher sind, nur weil das Ministerium sie für „kinderleicht“ hält. Der Hersteller ist dabei keiner Gefahr der Haftung ausgesetzt. Durch das Abgeben einer Einverständniserklärung wurde nämlich sämtliche Verantwortung auf die Eltern abgewälzt! Sie müssen unterzeichnen, dass sich ihr Kind testen lässt. Verweigern sie, so droht dem Kind der Bildungsentzug.

Praktisch für die Hersteller und Händler, zumal auch schon im Internet für den Antigen-Schnelltest von Lepu damit geworben wird: „Dieser Test ist in Österreich für Privatpersonen zugelassen und darf von jedem selbst Zuhause auf eigene Verantwortung durchgeführt werden.“ Und auch der Hinweis darauf, dass die Tests vom Österreichischen Bildungsministerium an Schüler ausgegeben wurde, um sie selbst zuhause durchzuführen, wird den Absatz kräftig ankurbeln. Interessanterweise fehlt für Bestellungen nach Deutschland allerdings nicht der Hinweis, dass die Tests dort nur für „Professional Use“ zugelassen seien.

Transparenz sieht anders aus

Eine Anfrage zu den Selbstverpflichtungserklärungen und den Tests an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bliebt bisher unbeantwortet. So sieht offenbar die gerühmte grüne Transparenz und Informationsfreiheit im Ministerium von Rudolf Anschober aus. Aber auch ein anderer Punkt macht noch stutzig. So ist auf der Seite des BASG zwar eine Liste der bisher abgegebenen Selbstverpflichtungserklärungen veröffentlicht, hinter den Kulissen dürfte jedoch mit harten Bandagen gekämpft werden, wie Martin Kaser in Erfahrung brachte. Offenbar hat die Spectrotex GmbH aus der Steiermark von der Lepu Medical die Alleinvertriebsrechte für den Antigen-Test in Österreich bekommen, was anscheinend auch knallhart durchgesetzt wird. Ausschreibungen für die Tests von Seiten der Republik oder Preisvergleiche sind somit auch obsolet.

Schultests nur durch medizinisches Fachpersonal? – So trickst der Staat TEILEN
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on telegram
Telegram
Share on reddit
Reddit
Share on email
Email
Ähnliche Artikel
Schlagwörter
NEWSLETTER

Bleiben Sie immer aktuell mit dem kostenlosen Wochenblick-Newsletter!

Neuste Artikel
vor 15 Tagen, 10 Stunden, 7 Minuten
vor 2 Tagen, 13 Stunden, 52 Minuten
vor 2 Tagen, 19 Stunden, 17 Minuten
vor 3 Tagen, 13 Stunden, 53 Minuten