Skandal: Hausarzt verweigert Behandlung von AFD-Politikerin

Von wegen Gleichheit

Skandal: Hausarzt verweigert Behandlung von AFD-Politikerin

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Ein Arzt in Baden-Wüttemberg soll laut einem Bericht der Jungen Freiheit AfD-Politikerin Andrea Zürcher die medizinische Behandlung verweigert haben, nachdem er aus der Zeitung von ihrer Kandidatur für den Bundestag erfahren hat. 

Zürcher ist seit 2016 Mitglied der AfD und wurde vor kurzem zur Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Waldshut gewählt. Laut eigenen Angaben leidet die 37-Jährige an einer chronischen Erkrankung, weswegen sie regelmäßig zum Arzt muss. Seit zwei Jahren ist sie Patientin in einer Gemeinschaftspraxis in Stühlingen; seit einem Jahr hat sie dort einen Hausarztvertrag. Bei ihrem jüngsten Besuch am Donnerstag wurde ihr dieser nun unvermittelt gekündigt. 

Der Arzt gab an, aus der Zeitung von ihrer Kandidatur für die AfD erfahren zu haben. “Er meinte, das Vertrauensverhältnis sei dadurch zerstört und er könne bei meiner Behandlung nicht mehr 100 Prozent geben”, berichtete Zürcher. Nur in medizinischen Notfällen würde er eingreifen. Ansonsten solle sie sich einen anderen Hausarzt suchen.

Arzt handelt gegen Grundgesetz und Arztgelöbnis

Zürcher war von den Aussagen des Arztes schockiert: “Mir sind die Tränen gekommen.” Tatsächlich widerspricht das Handeln des Arztes nicht nur dem deutschen Grundgesetz, laut dem niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf: Es steht auch in starkem Widerspruch zum ärztlichen Gelöbnis, das als Weiterentwicklung des Hippokratischen Eides in Deutschland in der Präambel der ärztlichen Berufsordnung verankert ist. Dort heißt es nämlich:

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. […] Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.

Zwar kann ein Arzt laut Berufsordnung den Behandlungsvertrag wegen mangelndem Vertrauensverhältnis auflösen. Dies bezieht sich aber gewöhnlich auf Fälle, in denen beispielsweise ärztliche Anordnungen seitens des Patienten ignoriert werden oder der Patient medizinisch nicht begründete Behandlungsmaßnahmen fordert. Ob Ärzte wegen persönlicher Befindlichkeiten und aus offen kommunizierten diskriminierenden Gründen allerdings eine Behandlung verweigern dürfen, muss wohl juristisch hinterfragt werden. Zürcher erstattete mittlerweile Anzeige wegen Diskriminierung und weiteren potenziellen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Behandlungsverweigerung stehen könnten. 

Zu den Vorwürfen äußern wollte der Arzt sich nicht, auf eine Anfrage der Jungen Freiheit reagierte er lediglich mit “Kein Kommentar”. 

Behandlungsverweigerung von Asylwerbern führte zum Verlust der Zulassung

Ob der Mediziner mit Konsequenzen rechnen muss, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass sich infolge des massiven Zustroms an Migranten seit 2014/15 diverse Ärzte aus der Behandlung von sogenannten Flüchtlingen zurückziehen wollten – etwa, weil sie den Medizintourismus der Migranten und deren aggressives Verhalten nicht mehr hinnehmen wollten. Von der Ärztekammer wurde das nicht geduldet: Wer Flüchtlinge nicht behandle, mache sich strafbar, hieß es da. Auch ein Wiener Arzt verlor prompt seine ärztliche Lizenz, weil er in seiner Ordination keine Asylanten annehmen wollte.

Berufsverbot wegen Facebook-Post

Ein anderer österreichischer Arzt fing sich ein Berufsverbot wegen eines Facebook-Postings ein: Bei seiner Statusmeldung “Der Öllinger hat Krebs?” hatte er die Facebook-Frage “Wie fühlst du dich gerade?” mit einem lachenden Emoji beantwortet. Grünen-Politiker Karl Öllinger war zu dieser Zeit tatsächlich an Krebs erkrankt. Man schloss aus dem Posting, der Arzt würde sich über die Krebserkrankung freuen: Die Österreichische Ärztekammer zweifelte daraufhin seine Vertrauenswürdigkeit an.

Manche sind gleicher?

Eine Behandlungsverweigerung von AfD-Politikern zu tolerieren, wäre nur ein weiteres Signal, dass so manches (Grund)Recht eben nur für jene gilt, die bestimmte Gesinnungen vertreten. Wo sollte das enden? Müssen dann zukünftig auch Menschen, die die Corona-Impfung ablehnen, befürchten, dass ihr Hausarzt die weitere Behandlung verweigert? Oder werden in naher Zukunft Patienten der Praxis verwiesen, wenn sie mit einem Auto mit Verbrennungsmotor vorfahren? Man wird sehen…

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