Die EU-Kommission hat am Freitag empfohlen, die Reise-Einschränkungen für Nicht-EU-Bürger in die EU bis mindestens 15. Juni zu verlängern. Das ist die zweite Verlängerung seit Mitte März. Die Gefahr einer erneuten Corona-Welle entsteht vor allem durch Reisende, die das Virus weiter in der EU verbreiten könnten. Das will man vermeiden. Die letzte Entscheidung liegt bei den EU-Mitgliedstaaten.
Man brauche eine phasenweise und koordinierte Vorgangsweise, sagte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson. Die Einschränkungen des freien Reiseverkehrs und die Länder-Grenzkontrollen innerhalb der EU müssen graduell aufgehoben werden, bevor man die Außengrenzen wieder allmählich öffnen könne.
Die EU-Kommission forderte die Mitgliedstaaten am 16. März 2020 auf, eine vorübergehende Beschränkung nicht notwendiger Reisen in die EU einzuführen – die anfänglich auf 30 Tage, dann bis 15. Mai verlängert wurde. Die Staats- und Regierungschefs stimmten dem am 17. März zu und setzten es national um.
Asylwerber willkommen, Touristen nicht
Bei diesen Reisebeschränkungen gibt es zahlreiche Ausnahmen. Etwa für EU-Bürger und ihre Angehörigen mit eine permanenten Wohnsitz in der EU, die nach Hause zurückkehren. Personen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, Forscher und Experten, die im Bereich Covid-19 tätig sind, Transporteure, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und – Asylwerber. Für Letztere gab es trotz Corona-Pandemie immer offene EU-Grenzen.
Die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen ist weiterhin zu gewährleisten. Asylwerber dürfen nicht zurückgewiesen werden. Ihre Anträge sind mit größtmöglicher Flexibilität zu bearbeiten, heißt es in einer Empfehlung der EU-Kommission von Mitte April.