In einer Presseaussendung erklärte die Parlamentsdirektion bereits am 11. Mai, dass VfGH und VwGH eine “hohe Arbeitsbelastung” durch Asylrechtsangelegenheiten hätten. 62 Prozent der Fälle am Verfassungsgerichtshof sind Asylfälle. Deswegen steigen bei beiden Gerichtshöfen auch die Ausgaben. Im VwGH gibt es einen Rückstau von 645 Fällen.
Dabei könnte man vermuten, dass es im Zuge der Corona-Krise ganz andere Fragen gibt, welche der Verfassungsgerichtshof dringend beurteilen müsste. Viele Rechtsexperten halten Gesetze, Verordnungen und Erlässe der Bundesregierung für verfassungswidrig, 59 Überprüfungen sind diesbezüglich anhängig.
Verfassungsgerichtshof mit Asylfällen überschwemmt
Tatsächlich sind die beiden wichtigen Gerichtshöfe zu großen Teilen mit der Abarbeitung von Asylrechtsfällen beschäftigt. So waren 3.000 von 7.256, also über 40 Prozent der Verfahren am Verwaltungsgerichtshof Asylfälle. Auch beim Verfassungsgerichtshof wird von einem “hohen Arbeitsanfall im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts” gesprochen. Dort wären 62 Prozent der Fälle, nämlich über 3.200, aus diesem Bereich abzuarbeiten.