Weil die Zahl der positiv auf Corona getesteten Personen weiter steigt, stehen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen bevor.
52.214 Infektionsfälle sind im Freistaat derzeit durch Labortests bestätigt. Allein von Donnerstag auf Freitag stieg die Zahl der positiven Fälle um 2.804, dazu kamen 61 Personen, die mit oder an Corona verstorben sind. Deshalb sollen ab Dienstag die Maßnahmen verschärft werden – die dann über die mit dem Bund abgestimmten Schritte hinausgehen –, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bekanntgab.
Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen
Vom 1. bis 28. Dezember sind dann in Sachen verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Kraft. Im öffentlichen und auch privaten Raum sind Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtsfeiertage soll es aber voraussichtlich Ausnahmen geben. Vom 23. bis 28. Dezember darf mit bis zu zehn Personen zuzüglich Kindern das Fest gefeiert werden, ohne das sofort die Polizei die Wohnung stürmt. Zum Verlassen dieser gibt es übrigens auch neue Richtlinien.
Nur noch fünf Gründe das Haus zu verlassen
Diese richten sich zukünftig nach dem Inzidenzwert. Dieser ergibt sich aus der Summe der gemeldeten Nachweise der letzten sieben Tage vor Meldedatum pro 100.000 Einwohnern. Liegt er fünf Tage lang über 200, dürfen das Haus oder die Wohnung nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen werden. Dort, wo der Inzidenzwert schon seit dem 26. November über den 200er-Wert liegt, gilt die Regelung schon ab dem 1. Dezember – das betrifft zehn von 13 sächsischen Landkreisen, nur die Stadt Leipzig, der Landkreis und der Kreis Meißen sind vorerst nicht betroffen. Als „triftige Gründe“ zählen der Weg zur Schule, Arbeit, in den Kindergarten oder zum Arzt. Auch Einkaufen ist noch gestattet, allerdings nur im eigenen und im benachbarten Landkreis bzw. der eignen oder benachbarten kreisfreien Stadt. Ebenso dürfen die eigenen vier Wände zur Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen verlassen werden, diese dürfen aber nur im engsten Familienkreis stattfinden. Sport und Bewegung im Freien sind im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnsitz erlaubt.
Bei der Grippe war man genauer
Bei der schweren Grippewelle 2017/2018 wurden in Sachsen mehr als 47.700 Erkrankungen gemeldet (nicht nur Infizierte). Auch gab es 168 Todesfälle. Dabei wurden während des Höhepunktes der Grippe-Epidemie teilweise 4.200 bis 7.400 neue Fälle pro Woche registriert. Allerdings ging man davon aus, dass die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher war, da nicht jeder Erkrankte den Arzt aufsuchte und darüber hinaus nicht in jedem Falle eine Laboruntersuchung veranlasst wurde. Auch bei den Todeszahlen, damals verstarben 167 Erwachsene im Alter zwischen 37 und 97 Jahren sowie ein 1-jähriges Kind – der Altersmedian lag bei 82 Jahren – nachweislich an Influenza. Auch hier ging man von einer erheblichen Untererfassung aus, da sich Grippe, vor allem bei Vorerkrankungen, nicht immer als Todesursache nachweisen lässt.