Weil sie Maske verweigerte: Bayerin musste nackt in Gefängniszelle liegen

Tagelang in Gewahrsam

Weil sie Maske verweigerte: Bayerin musste nackt in Gefängniszelle liegen

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Im deutschen Weiden war eine 58-jährige Frau innerhalb von wenigen Tagen in der Innenstadt wegen des Nichttragens einer Maske in der Fußgängerzone der Grund für mehrere Polizeieinsätze. Nun musste sie sogar für mehrere Tage in Haft. Der Hauptvorwurf: die mehrmalige Maskenverweigerung, also Ordnungswidrigkeiten, bei uns gleichzusetzen mit Verwaltungsstrafen.

Es hat bereits im Februar einen Polizeieinsatz gegeben, als Silvia L. in der Weidener Fußgängerzone keine Maske getragen habe. Sie wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt. Einen Monat später wäre sie mit einem Schild in der Fußgängerzone der Stadt in der bayerischen Oberpfalz gestanden, womit sie auf das Recht „Luft zu atmen“ aufmerksam machen wollte.

Festnahme nach Spaziergang ohne Maske

Mitarbeiter des Ordnungsamtes verständigten dann die Polizei, da sich Frau L. geweigert habe, eine Maske aufzusetzen. Bereits an diesem Tag wurde Frau L. für eine Stunde in Gewahrsam genommen. Gründe dafür waren die Ordnungswidrigkeit, der Platzverweis, dem sie nicht unverzüglich nachgekommen sei und eine, von ihr unmittelbar nach dem Platzverweis, angemeldete Spontandemo, die ihr aber untersagt wurde.

Nach der Stunde in Gewahrsam hat man ihr mitgeteilt, dass sie erneut eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit bekäme. Laut Berichten habe Silvia L. die einschreitenden Beamten beleidigt und als „Nazis“ beschimpft und passiven Widerstand geleistet.

Spontandemo aus Solidarität

Ein erneuter Polizeieinsatz gegen Frau L. nur 4 Tage später, wo sie abermals in besagter Fußgängerzone mit einem Schild mit Hinweis auf Menschenrechte, stand, führte schließlich zur Inhaftierung für gesamte 5 Tage. Sie wäre uneinsichtig gewesen, habe andere Menschen belästigt, gar gefährdet mit ihrem Verhalten.

Mehrere Anzeigen und Strafbescheide seien die Folge, auch käme Beamtenbeleidigung hinzu. Man sei aufgrund der Taten von Frau L. gezwungen gewesen, sie zu inhaftieren, um weitere derartige Verstöße, vor allem nach dem in Deutschland geltenden Infektionsschutzgesetz, hintanzuhalten.

Einen Tag nach der Inhaftierung fand eine Spontandemo als Solidaritätsbekundung von rund 50 Teilnehmern gegenüber der Justizvollzugsanstalt statt. 

15 Polizisten für eine unbewaffnete Frau

Erschreckend klingen aber die Aussagen von Frau Silvia L. selbst. In einer schriftlichen Gegendarstellung, einem Statement und einem Interview gibt sie jeweils an, dass das Vorgehen der Polizei in Weiden völlig unverhältnismäßig gewesen sei.  

So seien bei der letzten Amtshandlung unmittelbar vor ihrer Haft bereits 15 Beamte mit einem Bus gekommen, um sie mitzunehmen. Sie hätten sie in den Bus gepackt, sie dem Haftrichter vorgeführt, der auch unmittelbar die Inhaftierung verfügt habe. Danach sei sie in die Justizvollzugsanstalt nach Nürnberg überstellt worden.

48 Stunden nackt in „Randaliererzelle“

Die ersten 24 Stunden habe Silvia L. laut ihren Aussagen im Männertrakt dieser Haftanstalt in einer „Randaliererzelle“ verbracht. „Ich war komplett nackt in dieser leeren Zelle. Durch eine Kamera wurde ich bewacht“, schildert Frau L., „ich hatte die Idee, als haftuntauglich eingestuft zu werden. Deshalb legte ich mir symbolisch ein Band als Schlinge um den Hals, welches ich mit meiner Hand hielt. Dies wurde natürlich dem Arzt gemeldet und mir als Suizidversuch ausgelegt.”

Und weiter: “Nach Rücksprache mit der Polizei in Weiden wurde ich in diese Zelle verbracht. Beim nächsten Gespräch mit der Ärztin und dem Psychiater habe ich sofort klargestellt, dass dies lediglich eine Symbolhandlung gewesen sei und ich damit Haftuntauglichkeit erreichen wollte. Ich war noch nie suizidgefährdet und bin dies auch keinesfalls.“

Interessiert dürften diese Erklärungen niemanden so richtig haben, denn Silvia L. wurde, ihren Angaben zufolge, nach den ersten 24 Stunden zwar in den Frauentrakt verlegt, aber der Vorgang wurde wiederholt. Sie hätte demnach also erneut 24 Stunden splitterfasernackt in einer, mit Videokamera ausgestatteten, Zelle am kalten Steinboden verbringen müssen.

Bessere Behandlung für brave „Maskenträger“

Der Psychiater habe sie abermals aufgesucht und befragt, ob sie nun eine Maske tragen würde. Frau L. habe sich dann, aufgrund bereits bestehender gesundheitlicher Probleme, dazu entschieden, für die weiteren Tage in Haft, der Maskenpflicht nachzukommen, sollte sie ihre Zelle verlassen müssen. Nun sei sie in ärztlicher Behandlung, da sie nach 48 Stunden am kalten Steinboden gesundheitliche Probleme davongetragen habe.

Mit ihrem Anwalt würde Frau L. rechtliche Schritte einleiten. Der Eindruck, Frau L. solle durch das Vorgehen der Polizei und der Justiz eingeschüchtert, gar diszipliniert werden, lässt sich nicht verhindern.

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