Wenn das “G” nicht mehr reicht: Impfzwang auch für Genesene

Trotz ausreichender Antikörper

Wenn das “G” nicht mehr reicht: Impfzwang auch für Genesene

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Eine Leserin wandte sich an den Wochenblick, um zu schildern, dass sie als Genesene mit laborbestätigt genügend Antikörpern im Blut trotzdem den Grünen Pass nicht erhält. So lautete die Information, die sie über die Corona-Hotline erhalten hatte. Um sich also die nervige Testerei ersparen zu können, müsste sie sich nun erst recht impfen lassen! Gilt bald nur noch 1G – nämlich geimpft? Wochenblick ist der Sache nachgegangen und hat selbst bei der Hotline Auskunft erbeten.

Von Christoph Uhlmann

  • Wochenblick-Leserin hat Corona-Infektion durchgemacht. Die sechs Monate, in denen sie als Genesene gilt, sind Mitte Mai 2021 abgelaufen
  • Die Dame machte einen Test auf Antikörper, der ihr eine ausreichende Anzahl bescheinigte
  • Auf Nachfrage bei der Corona-Hotline des Ministeriums erhielt sie die Information, dass der Antikörper-Nachweis nicht für den Grünen Pass ausreicht.
  • Beim Anruf bei der Hotline erhielt der Wochenblick dieselbe Auskunft: Der Antikörper-Nachweis gilt nicht für den Grünen Pass.

Antikörpertest laut Ministeriums-Webseite drei Monate gültig

Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums steht als Erklärung unter dem Punkt, welche Nachweise nach einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 für den Grünen Pass gelten, Folgendes: „Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Ausreichend Antikörper vorhanden

Dies widerspricht der Darstellung einer Wochenblick-Leserin, die sich an uns gewendet hat. Sie schildert, dass sie eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat und mit Mitte Mai 2021 die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist, in der sie für den Grünen Pass als „genesen“ gilt. Sie ließ daraufhin eine Blutuntersuchung durchführen, um bestimmen zu lassen, ob genügend Antikörper vorhanden sind. Das Ergebnis des Tests war, dass sie „bei weitem mehr Antikörper als notwendig habe“. Das durchführende Labor bescheinigte ihr, dass sie für die nächsten drei Monate als Genesene gelte.

Antikörper-Test: Auf EU-Ebene nicht akzeptiert!

Als sie sich unter der Corona-Hotline-Nummer 0800 555 621 über das weitere Vorgehen erkundigte, erhielt sie allerdings die Information, dass ein solcher Antikörper-Nachweis nach Ablauf der Sechsmonatsfrist keine Gültigkeit für den Grünen Pass haben würde. Dies gelte sowohl für den österreichischen Grünen Pass wie auch für die EU-Variante. Auf die Nachfrage beim Ministerium erhielt der Wochenblick folgende Antwort: „innerhalb Österreichs sind neutralisierende Antikörpernachweise als 3G-Nachweis für drei Monate gültig. Für den Grünen Pass auf EU-Ebene werden Antikörpertest-Nachweise nicht akzeptiert.“ Der Antikörper-Nachweis müsste also für den Grünen Pass zumindest in Österreich Gültigkeit haben. Die telefonische Auskunft an unsere Leserin und später auch an uns fiel jedoch anders aus. Kein Wunder, bei einem solchen Ausmaß an verwirrenden, teils widersprüchlichen Fristen und Regelungen. Da kann man schon einmal den Überblick verlieren.

Wochenblick bekam die gleiche Auskunft

Der Wochenblick hat heute um 15:46 bei der Info-Hotline des Ministeriums unter 0800 555 621 angerufen. Auf die Frage, ob ein aktueller Antikörper-Nachweis nach durchgemachter Infektion für den Grünen Pass Gültigkeit hat, bekamen wir die Auskunft, dass das für das rein digitale Zertifikat gar nicht vorgesehen sei. Für z.B. den Besuch eines Kaffeehauses müsse man den Antikörper-Nachweis bei sich tragen und vorweisen. Es gibt also in Wirklichkeit nur 2Gs – getestet oder geimpft – die für den Grünen Pass Gülitgkeit haben. Die versprochene Vereinfachung durch den Grünen Pass ist hierbei nun nicht zu erkennen. Worum geht es also wirklich bei diesem großen Datensammlungsprojekt? Corona scheint eher ein nachgeordneter Grund zu sein.

Der „sanfte“ Zwang zur Impfung

So wie es sich für unsere Leserin darstellt, bleibt ihr als einziger Ausweg als Genesene nun, sich trotz ausreichender Antikörper im Blut trotzdem impfen zu lassen, um den „Freifahrtsschein“ in die „neue Normalität“ zu erhalten, oder – solange sie sich nur in Österreich aufhält – ständig ihren Antikörper-Nachweis mitzuführen. Ans unbeschwerte Reisen über Österreichs Grenzen hinaus brauchen Genesene also beispielsweise nicht denken. Auch auf diese Weise kann man Menschen dazu bringen sich impfen zu lassen. Ein „sanfter“ Zwang, der dadurch ausgeübt wird, dass die übrigen Optionen bürokratisch, aufwendig, zermürbend oder schlicht – wie sich in diesem Beispiel zeigt – verunmöglicht sind.

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